Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Internationalen Führerschein beantragen in Heppenheim: Gebühren, Unterlagen & Termin

Internationalen Führerschein beantragen erledigen Sie in Heppenheim bei: Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde · Heppenheim. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Heppenheim

Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde · Heppenheim

Benzstraße 1, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

115

fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung • gültiger EU- Führerschein • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Voraussetzungen

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: Modell 1: Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Modell 2: Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien, Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko, Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru, Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein Internationaler Führerschein erforderlich.

So läuft es ab

Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Gut zu wissen

Internationalen Führerschein beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Internationalen Führerschein beantragen“ in Heppenheim?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Heppenheim erledigen?
Zuständig ist: Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde · Heppenheim, Benzstraße 1, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Internationalen Führerschein beantragen“ in Heppenheim online?
Für Heppenheim ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Das regelt § 25b Abs. 4 FeV: Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 gilt drei Jahre ab Ausstellung, der nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr. Die Gültigkeit darf zudem nie über die des nationalen Führerscheins hinausgehen, dessen Nummer auf dem internationalen Führerschein vermerkt wird. Welches Abkommen Ihr Reiseland anwendet, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle oder der Botschaft des Ziellandes.
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Nein. Gültige deutsche Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anerkannt, und auch in den meisten übrigen europäischen Staaten ist laut Bundesverkehrsministerium kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Länder außerhalb Europas sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des Ziellandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Nach § 25a FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem Führerschein nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Muster besitzen; dem Antrag sind ein Lichtbild nach Passverordnung und der Führerschein beizufügen. Wer noch einen alten Papierführerschein (Muster vor 1999) besitzt, muss diesen daher zunächst in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Der internationale Führerschein ist laut Bundesportal nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher nur in Verbindung mit diesem gültig.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns