Einbürgerung beantragen in Herford: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Herford
Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung) · Herford
Wittekindstraße 7, 32051 Herford, Hansestadt
Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt) · Herford
Wittekindstraße 7, 32051 Herford, Hansestadt
Gebühren (amtlich)
Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Reiseausweis für Staatenlose • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners • bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern: nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
Voraussetzungen
• Sie müssen vor Vollendung des 21. Lebensjahres einen Antrag auf Einbürgerung stellen. • Sie müssen • mindestens 16 Jahre alt oder • gesetzlich vertreten sein. • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos. • Sie wurden in Deutschland geboren. • Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland. • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus. Die Einbürgerung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8, 9 oder 10 des Staatsangehörigkeitsgesetztes (StAG). Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach den persönlichen Verhältnissen der antragstellenden Person. Wann hat man einen Anspruch auf Einbürgerung? Einen Anspruch auf Einbürgerung haben Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen auf Grundlage des § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) alle erfüllen: • Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit 5 Jahren Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland. Gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet, dass Sie sich tatsächlich in Deutschland aufhalten. Rechtmäßiger Aufenthalt bedeutet, dass Sie in dieser Zeit einen Aufenthaltstitel haben und der Aufenthalt in Deutschland war erlaubt (z.B. durch einen Aufenthaltstitel oder für Unionsbürger*innen durch das Freizügigkeitsrecht). Duldungszeiten unterbrechen den rechtmäßigen Aufenthalt und können nicht angerechnet werden.
So läuft es ab
Vorbereitung des Antrags Informieren Sie sich zunächst auf unserer Internetseite über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung sowie die erforderlichen Nachweise. Lesen Sie den Einbürgerungsantrag und die Loyalitätserklärung sorgfältig durch und machen Sie sich mit deren Inhalten vertraut. Stellen Sie anschließend alle für Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen zusammen. Für die bevorzugte Online-Antragstellung benötigen Sie die Nachweise in digitaler Form (z. B. als PDF-Datei oder Scan). Antrag einreichen Wir empfehlen, Ihren Einbürgerungsantrag online über das Serviceportal des Kreises Herford einzureichen. Hierdurch kann Ihr Antrag unmittelbar elektronisch an uns übermittelt und schneller in das weitere Verfahren aufgenommen werden. Die erforderlichen Nachweise können Sie direkt im Serviceportal hochladen. Alternativ können Sie Ihren Antrag schriftlich bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford einreichen. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise in Kopie bei und senden Sie die Unterlagen per Post oder werfen Sie diese in den Hausbriefkasten ein. Bitte achten Sie darauf, Ihren Antrag vollständig auszufüllen und alle erforderlichen Nachweise vollständig einzureichen. Unvollständige Anträge oder fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist nicht erforderlich. Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte übersenden Sie keine Originalunterlagen per Post. Im Rahmen der elektronischen Aktenführung können eingereichte Papierunterlagen digitalisiert werden. Die Vorlage der Originaldokumente erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren im Rahmen eines gesonderten Termins.
Gut zu wissen
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben. • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also • sich frei in der EU bewegen, • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen. Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht. Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes Worum geht es bei der Dienstleistung? Eine Einbürgerung erfolgt nur auf einen Antrag. Unter der Rubrik „Voraussetzungen“ sind die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen aufgeführt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie zunächst den kostenlosen Quick-Check der dem Online-Antrag vorgeschaltet ist (siehe rechte Spalte "Onlinedienstleistung") nutzen. Online-Antragstellung: Wir empfehlen, Ihren Einbürgerungsantrag online über das Serviceportal des Kreises Herford einzureichen.
Häufige Fragen
Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Herford?
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Herford erledigen?
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Herford online?
Weitere Behördengänge in Herford:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.