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Baugenehmigung beantragen in Herzogenrath: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Herzogenrath bei: Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz · Herzogenrath. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 09.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Herzogenrath

Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz · Herzogenrath

Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath

Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61 · Herzogenrath

Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath

Gebühren (amtlich)

Tipps zur zügigen Bearbeitung im Baugenehmigungsverfahren: Werden in der Planungsphase baurechtliche Probleme erkannt, sollte im Vorfeld des Einreichens des Bauantrags ein Beratungsgespräch vereinbart werden. So können rechtzeitig Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Kostenaufwändige Umplanungen und Ergänzungen, die mit Verzögerungen im späteren Verfahren verbunden sind, können so weitgehend vermieden werden. Der Bauantrag ist mindestens in 4-facher Ausfertigung einzureichen. Damit die Beteiligung der Fachbehörden parallel durchgeführt werden kann, ist es ratsam weitere Ausfertigungen beizufügen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes geben vorab gerne Auskunft, welche Fachbehörden voraussichtlich zu beteiligen sind. Ist der Bauantrag unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, fordert das Bauordnungsamt unter Angabe der Gründe die Antragssteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessen Frist von einem Monat auf. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben, gilt der Bauantrag nach der Landesbauordnung als zurückgenommen und wird nicht weiterbearbeitet. In diesem Fall entstehen dennoch Gebühren. Diese Vorprüfung ist

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Benötigte Unterlagen

Im Baugenehmigungsverfahren ist der Bauantrag gemäß §70 Abs. 1 BauO NRW 2018 schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Der Bauantrag ist sowohl von der Bauherrschaft also auch dem Entwurfsverfasser bzw. der Entwurfsverfasserin zu unterzeichnen, da Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden von bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfassern durch Unterschrift anerkannt sein müssen. Bauvorlagenberechtigt ist, wer zum Beispiel die Berufsbezeichnung Architekt/in führen darf oder wer als Angehörige/r der Fachrichtung Bauingenieurwesen Mitglied einer Ingenieurskammer ist und mindestens zwei Jahrein der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig war. Die aus dem Bauantrag resultierende Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wurde. Die Gültigkeit der Baugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag – auch rückwirkend – jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Gut zu wissen

Baugenehmigung Statusabfrage

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Herzogenrath?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 09.07.2026): Tipps zur zügigen Bearbeitung im Baugenehmigungsverfahren: Werden in der Planungsphase baurechtliche Probleme erkannt, sollte im Vorfeld des Einreichens des Bauantrags ein Beratungsgespräch vereinbart werden. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Herzogenrath erledigen?
Zuständig ist: Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz · Herzogenrath, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Herzogenrath online?
Für Herzogenrath ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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