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Wohnsitz abmelden in Herzogenrath: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Herzogenrath bei: Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz · Herzogenrath. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 09.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Herzogenrath

Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz · Herzogenrath

Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath

02406 83-0

Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32 · Herzogenrath

Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath

Gebühren (amtlich)

Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.htmlBisher war die Anmeldung des neuen Wohnsitzes in Herzogenrath nur im Bürgerbüro möglich. Seit dem 20.12.2024 haben Sie die Möglichkeit Ihren Wohnsitz in Herzogenrath online anzumelden. Auch die Aktualisierung der Adresse im Chip des Personalausweises oder der europäischen eID-Karte können Sie selbst vornehmen. Der Adressaufkleber mit der neuen Adresse wird Ihnen dann per Post an die neue Meldeadresse geschickt. So funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung: Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie: ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID Sie haben die AusweisApp nicht? Auf der Internetseite der AusweisApp finden Sie die Möglichkeiten zum Herunterladen. Sie haben noch kein Nutzerkonto? Auf der Internetseite der BundID können Sie Ihre BundID einrichten. Online-Dienst WOHNSITZANMELDUNG

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.

So läuft es ab

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Verpflichtung zur Anmeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich oder telefonisch erfolgen nur persönlich oder elektronisch bzw. online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig anmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Anmeldung alleine vornehmen. Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung) kann nur im Bürgerbüro ( falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - Kennzeichen) verfügt) oder Straßenverkehsamt der StädteRegion Aachen geändert werden. Erläuterung in Gebärdensprache

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Herzogenrath?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 09.07.2026): Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.htmlBisher war die Anmeldung des neuen Wohnsitzes in Herzogenrath nur … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Herzogenrath erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz · Herzogenrath, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Herzogenrath online?
Für Herzogenrath ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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