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Sterbeurkunde beantragen in Hildesheim: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Hildesheim bei: Standesamt · Hildesheim. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hildesheim

Standesamt · Hildesheim

Markt 1, 31134 Hildesheim

05121 301-2900

standesamt@stadt-hildesheim.de

Stadt Hildesheim - Standesamt

Markt 1, 31134 Hildesheim

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Benötigte Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Hildesheim — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als: • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind) • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können: • Ehegatten und Lebenspartner • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind) • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. • Von den Angehörigen beauftragte Bestattungsinstitute. • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

So läuft es ab

• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus. • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt. • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus. • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung via Rechnung bezahlt. Bei persönlicher Abholung ist eine Zahlung der Gebühren vor Ort möglich.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Auch die Versendung der Urkunden über den beauftragten Postdienstleister kann bis zu 2 Wochen dauern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab. Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen - je nach Umfang der Anfrage - einen wesentlich längeren Zeitaufwand (Suchaufwand) in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer 3-4 -wöchtigen Bearbeitungszeit kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Gut zu wissen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Hildesheim erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Hildesheim, Markt 1, 31134 Hildesheim. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Hildesheim online?
Für Hildesheim ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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