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Erbschein beantragen in Homburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Erbschein beantragen erledigen Sie in Homburg bei: Ministerium der Justiz - Amtsgericht Homburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.

Zuständige Stelle in Homburg

Ministerium der Justiz - Amtsgericht Homburg

Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg, Kreisstadt

+49 6841 9228-0

poststelle@aghom.justiz.saarland.de

Gebühren (amtlich)

Für die Erteilung des Erbscheins werden Gebühren nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden bei der Wertfeststellung grundsätzlich abgezogen (§ 40 Abs. 1 Satz 2 GNotKG). Zu den vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten zählen nicht die sog. Erbfallschulden, d.h. z.B. Bestattungskosten, Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche etc.

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Benötigte Unterlagen

• Besonderer Antrag nebst eidesstattlicher Versicherung • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Auszüge aus dem Familienbuch) für alle in Betracht kommenden Erben und ggf. weitere Angehörigen • Falls vorhanden: Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag o.Ä.) • Gültige Ausweisdokumente • Ggf. weitere Nachweise in Abhängigkeit des Erbfalls Hinweis: Personenstandsurkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen, einfache Kopien genügen nicht.

So läuft es ab

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann schriftlich oder zu Protokoll des Nachlassgerichts gestellt werden. Eine Antragstellung ist ferner als elektronisches Dokument mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder einfacher Signatur und Nutzung eines sicheren Übermittlungswegs nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Verbindung mit § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) möglich. Allerdings haben Sie im Antrag bestimmte Angaben an Eides statt zu versichern. Wegen der Formbedürftigkeit der eidesstattlichen Versicherung erfolgt die Antragstellung regelmäßig über einen Notar oder zu Protokoll des Nachlassgerichts. Der Antrag muss auf Erteilung eines bestimmten Erbscheins gerichtet sein. Dazu sind insbesondere der Berufungsgrund (gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung) und die Erbquote anzugeben. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüft das Nachlassgericht, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Alleinerbscheins gegeben sind. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Alleinerbschein erteilt. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins nicht gegeben sind, erhalten Sie einen Beschluss, der Ihnen dies mitteilt und deutlich macht, welche Gründe gegen eine Erteilung sprechen.

Bearbeitungsdauer

Die Ablehnung des Antrags kann mit der Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG innerhalb eines Monats angefochten werden.

Gut zu wissen

Im Geschäftsverkehr (z.B. mit Banken, Versicherungen oder Behörden) kann es notwendig werden, Ihre Erbenstellung nachzuweisen. Das Erbrecht wird regelmäßig durch den sog. Erbschein nachgewiesen. Durch den Erbschein wird amtlich bekundet, wer Erbe des Verstorbenen ist und welchen Verfügungsbeschränkungen er ggf. unterliegt. Wer im Erbschein als Erbe ausgewiesen ist, kann über den Nachlass verfügen. Seine Geschäftspartner sind selbst dann geschützt, wenn sich der Erbschein später als unrichtig erweisen und eingezogen werden sollte. Mit dem Alleinerbschein bestätigt Ihnen das zuständige Nachlassgericht Ihre Erbenstellung als alleiniger Erbe nach dem Verstorbenen.

Häufige Fragen

Was kostet „Erbschein beantragen“ in Homburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Erteilung des Erbscheins werden Gebühren nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Erbschein beantragen“ in Homburg erledigen?
Zuständig ist: Ministerium der Justiz - Amtsgericht Homburg, Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg, Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welches Gericht stellt den Erbschein aus?
Zuständig ist das Nachlassgericht: das Amtsgericht (§ 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG), in dessen Bezirk die verstorbene Person im Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Es erteilt den Erbschein auf Antrag (§ 2353 BGB); die zum Antrag gehörende eidesstattliche Versicherung können Sie vor dem Gericht oder vor einem Notar abgeben (§ 352 Abs. 3 FamFG).
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Beruht die Erbfolge auf einer öffentlichen (notariellen) Verfügung von Todes wegen, genügt gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel die Vorlage dieser Verfügung zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird in der Praxis dagegen häufig ein Erbschein verlangt.
Wonach richten sich die Kosten für den Erbschein?
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Geschäftswert: dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten (§ 40 GNotKG). Je höher der so ermittelte Nettonachlass, desto höher fällt die Gebühr aus — die konkrete Höhe nennt Ihnen das zuständige Nachlassgericht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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