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Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung in Homburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung erledigen Sie in Homburg bei: Grunderwerbsteuerstelle · Merzig, Kreisstadt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Homburg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Grunderwerbsteuerstelle · Merzig, Kreisstadt

Am Gaswerk, 66663 Merzig, Kreisstadt

06861 703-0

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.) an. Es handelt sich um eine Steuerzahlung. Weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Anzeige oder bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung der festgesetzten Grunderwerbsteuer.

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Benötigte Unterlagen

Soweit für Sie eine Anzeigepflicht besteht (bspw. beim Erwerb von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden), reichen Sie bitte die privatschriftschriftlichen Verträge bzw. Vereinbarungen beim Finanzamt ein. In allen anderen Fällen wird das Finanzamt Sie ggf. auffordern, weitere Unterlagen (bspw. abgeschlossene Bau- oder Generalunternehmerverträge, Nachweise über valutierende Höhe von im Grundbuch eingetragenen Grundschulden) einzureichen.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Homburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Festsetzung einer Grunderwerbsteuer ist die Anzeige des Erwerbsvorgangs durch Gerichte, Behörden, Notare oder die Beteiligten selbst. Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung des Grundstücksvertrags bzw., nachdem die Beteiligten Kenntnis von dem Erwerbsvorgang erlangt haben, zu erstatten. Für ausländische Beteiligte beträgt die Frist seit dem 23.07.2016 einen Monat. Gerichte, Behörden und Notare müssen die Anzeige auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck, der sog. Veräußerungsanzeige, in allen Teilen vollständig erstatten. Die Anzeige muss u.a. die Identifikationsnummern der Beteiligten, Angaben zur Person der Beteiligten, zur Lage und der Größe des Grundstücks, zum Rechtsvorgang, zur Gegenleistung und zur Urkundsperson enthalten.

So läuft es ab

In der Regel kann das Finanzamt allein anhand der eingereichten Anzeige prüfen, ob eine Steuer festzusetzen ist. Im anderen Fall wird es die Beteiligten um weitere Sachverhaltsaufklärung bitten. Vor einer etwaigen Steuerfestsetzung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob eine Steuerbefreiung in Betracht kommt. Ist der Erwerbsvorgang nicht steuerfrei, wird die berechnete Steuer in einem Grunderwerbsteuerbescheid festgesetzt. Steuerschuldner sind die an dem Erwerbsvorgang beteiligten Personen als Gesamtschuldner. In der Regel verpflichtet sich der Erwerber zivilrechtlich zur Übernahme der Steuer. Das Finanzamt trägt dem Rechnung, indem es den Steuerbescheid zunächst an den Grundstückserwerber richtet. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu entrichten. Erst wenn die Grunderwerbsteuer gezahlt ist, erteilt das Finanzamt die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die der Erwerber eines Grundstücks in der Regel nicht in das Grundbuch eingetragen werden darf. Der Notar/die Notarin beantragt sodann im Rahmen ihrer/seiner notariellen Verpflichtungen die Eintragung ins Grundbuch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Grunderwerbsteuer bei sog. „missglückten“ Grundstücksübertragungen nachträglich wieder aufgehoben oder geändert werden, um unbillige Härten zu vermeiden, wenn sie ordnungsgemäß und vollständig angezeigt worden sind. Das ist z. B. dann der Fall, wenn ein Grundstück innerhalb von zwei Jahren wieder zurückerworben wird.

Gut zu wissen

Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer, die – wie der Name schon sagt – regelmäßig an den Erwerb eines Grundstücks anknüpft. Die Steuer hat eine lange Tradition. Sie wurde eingeführt, weil der Wechsel in der Rechtsträgerschaft eines Grundstücks zivilrechtlich besonderen Formvorschriften unterliegt und sich deshalb für den Staat leicht erfassen lässt. Die heutige Steuer hat sich aus dem Reichsstempelgesetz von 1909 entwickelt. Besteuerungsgegenstand sind verschiedene Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Insbesondere unterliegen der Grunderwerbsteuer • Kaufverträge, • Tauschverträge, • Übergabeverträge im Wege gemischter Schenkung oder Schenkung unter Auflage, • die Abgabe des Meistgebots im Zwangsversteigerungsverfahren, • Eigentumsübergänge ohne vorausgegangenes Verpflichtungsgeschäft, • Eigentumsübergänge im Enteignungsverfahren. Daneben unterliegt eine Reihe von Ergänzungstatbeständen der Steuer, wie z.

Häufige Fragen

Was kostet „Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung“ in Homburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.) an. Es handelt sich um eine Steuerzahlung. Weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Anzeige oder bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung der festgesetzten Grunderwerbsteuer.
Wo kann ich „Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung“ in Homburg erledigen?
Zuständig ist: Grunderwerbsteuerstelle · Merzig, Kreisstadt, Am Gaswerk, 66663 Merzig, Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung und wofür brauche ich sie?
Der Erwerber eines Grundstücks darf erst dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts vorliegt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (§ 22 GrEStG). Das Finanzamt hat diese Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist. In der Praxis übersendet das Finanzamt die Bescheinigung üblicherweise unaufgefordert dem beurkundenden Notar zur Vorlage beim Grundbuchamt — je nach Bundesland auch direkt dem Grundbuchamt; der Notar veranlasst anschließend die Eigentumsumschreibung.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Das Grunderwerbsteuergesetz sieht einen Steuersatz von 3,5 Prozent vor (§ 11 GrEStG); die Bundesländer haben jedoch die Befugnis, den Steuersatz selbst zu bestimmen (Art. 105 Abs. 2a GG). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt daher vom Bundesland ab, in dem das Grundstück liegt. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung (§ 8 GrEStG) — beim Kauf also der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen (§ 9 GrEStG). Die konkret festgesetzte Steuer weist Ihr Grunderwerbsteuerbescheid aus.
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen — Käufer oder Verkäufer?
Steuerschuldner sind beim Grundstückskauf grundsätzlich die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen — also Käufer und Verkäufer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Im notariellen Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt; das Finanzamt richtet den Bescheid dann zunächst an die Vertragspartei, die die Steuer übernommen hat — meist also an den Käufer.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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