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Wohnsitz abmelden in Hürth: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Hürth bei: Einwohnermeldeabteilung (30-2) · Hürth.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Hürth

Einwohnermeldeabteilung (30-2) · Hürth

Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth

Gebühren (amtlich)

keine Es werden keine Gebühren erhoben.

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

So läuft es ab

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen. Wohnsitz Online-Abmeldung Abmeldepflichtig sind nur die Personen, die ins Ausland verziehen oder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Nebenwohnung unterhielten und diese aufgeben oder im Inland eine Wohnung aufgeben und keine neue beziehen. Letzteres wäre der Fall bei Personen ohne festen Wohnsitz. Die Abmeldung der Nebenwohnung kann entweder bei der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist, vorgenommen werden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Abmeldepflicht demjenigen, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Diese muss die Bestellung bzw. den Gerichtsbeschluss mitbringen. Grundsätzlich ist die Abmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn ein Familienmitglied vorspricht und den unterschriebenen Meldeschein und die erforderlichen Unterlagen mitbringt.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Hürth?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): keine Es werden keine Gebühren erhoben.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Hürth erledigen?
Zuständig ist: Einwohnermeldeabteilung (30-2) · Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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