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Baugenehmigung beantragen in Husum: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Husum bei: Stadt Husum - Der Bürgermeister - Bauamt - Bauaufsicht / Planung — Gebühr laut amtlicher Angabe: 100,00 € / 7,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Husum

Stadt Husum - Der Bürgermeister - Bauamt - Bauaufsicht / Planung

Zingel 10, 25813 Husum

04841 666-0

info@husum.de

Gebühren (amtlich)

Es werden Verwaltungsgebühren fällig. Diese können unterschiedlich hoch sein. Die Kostenhöhe ist variabel und beträgt mindestens 100,00 EUR (nach oben offen). Es fallen 7,00 EUR je angefangene 1.000,00 EUR der anrechenbaren Bauwerte an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

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Benötigte Unterlagen

• Auszug aus der Liegenschaftskarte • Lageplan • Bauzeichnungen • Baubeschreibung Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen Sie weitere Bauvorlagen einreichen. Diese sind zum Beispiel: • Nachweise der Standsicherheit • Nachweise des Brandschutzes • Andere bautechnische Nachweise • Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung • Betriebsbeschreibung • Angaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit • Angaben zu Stellplätzen • Statistischer Erhebungsbogen Bei Werbeanlagen sind erforderlich: • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit Einzeichnung des Standortes • Zeichnung im Maßstab nicht kleiner als 1:50 und Beschreibung oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage, wie ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage • Nachweis der Standsicherheit, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird, anderenfalls die Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise

Voraussetzungen

• Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen. • Grundsätzlich müssen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – zum Beispiel eine Bauingenieurin beziehungsweise einen Bauingenieur oder eine Architektin beziehungsweise einen Architekt – beauftragen.

So läuft es ab

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars. Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor: • Füllen Sie das Formular aus. • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf. • Leisten Sie die Vorauszahlung. • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben. • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein. • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist. • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. • Sie zahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Die Frist für die Entscheidung beginnt drei Wochen nach Zugang des Bauantrags bzw. drei Wochen nach Zugang der verlangten Unterlagen, wenn die Bauaufsichtsbehörde vor Fristbeginn eine Aufforderung versandt hat.

Gut zu wissen

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr bauliche Anlagen errichten wollen, brauchen Sie eine Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei ist. Bauliche Anlagen sind Bauwerke, welche mit dem Erdboden verbunden sind und aus Bauprodukten hergestellt wurden. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Das Bauvorhaben wird beim vereinfachten Genehmigungsverfahren nur auf die Übereinstimmung folgender Vorschriften geprüft: • bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Anlagen • beantragte Abweichungen • andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt, ersetzt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung durch Fachrecht zugewiesen wird Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz ist durch bautechnische Nachweise nachzuweisen. Diese müssen zu Baubeginn, erforderlichenfalls bauaufsichtlich geprüft, vorliegen. Sie als Bauherrin oder Bauherr tragen damit eine große Verantwortung. Die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden.

Wie stehen die Gebühren in Husum im Vergleich?

Husum100,00 € / 7,00 €
Schleswig-Holstein7,00 € – 100,00 €
Deutschland (9.740 Städte)2,00 € – 750,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Husum?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es werden Verwaltungsgebühren fällig. Diese können unterschiedlich hoch sein. Die Kostenhöhe ist variabel und beträgt mindestens 100,00 EUR (nach oben offen). Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Husum erledigen?
Zuständig ist: Stadt Husum - Der Bürgermeister - Bauamt - Bauaufsicht / Planung, Zingel 10, 25813 Husum. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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