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Sterbeurkunde beantragen in Husum: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Husum bei: Stadt Husum - Der Bürgermeister - Ordnungsamt - Standesamt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Husum

Stadt Husum - Der Bürgermeister - Ordnungsamt - Standesamt

Zingel 10, 25813 Husum

04841 666-0

info@husum.de

Gebühren (amtlich)

Das Standesamt Husum informiert: sämtliche Urkunden werden nur gegen Vorkasse ausgestellt und zugestellt. Urkundenanforderung und Berechtigung Sie können Ihre Urkunde komplett Online beantragen. Bitte gehen Sie dafür auf den Link Online Urkunden anfordern und folgen Sie den vorgegebenen Schritten. Nachfolgende Urkunden können persönlich oder schriftlich beim Standesamt Husum beantragt werden: • Geburtsurkunde (aus Registern der letzten 110 Jahren) • Sterbeurkunde (aus Registern der letzten 30 Jahre) • Eheurkunde (aus Registern der letzten 80 Jahre) • Lebenspartnerschaftsurkunde ( aus allen Jahrgängen) Auskünfte aus Registern, die vor diesen Zeiträumen liegen, erhalten Sie beim Kreisarchiv Nordfriesland. Für die 1. Ausfertigung einer Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben; für jede weitere mit beantragte Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro fällig. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei ( max. 1 Urkunde) Berechtigt, eine Urkunde zu erhalten, sind Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Bei der Beantragung einer Urkunde von einem Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern …) teilen Sie uns bitte das Verwandtschaftsverhältnis mit. Von anderen Personen erhalten Sie nur Urkunden, wenn Sie uns Ihr rechtliches Interesse nachweisen. Verfahren Persönliche Abholung im Standesamt : Unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses kann die Urkunde im Standesamt zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Gebühr ist bei Abholung zu entrichten. Schriftliche Urkundenanforderung : in Ihrer Anforderung teilen Sie bitte mit, welche Urkunde Sie bestellen möchten. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder – und Rückseite) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mit Meldebescheinigung bei. Die Gebühr können Sie in Form von Bargeld beifügen oder an die Finanzbuchhaltung der Stadt Husum überweisen. Bankverbindung: Nord-Ostsee-Sparkasse, IBAN DE06-2175-0000-0000-0003-07, BIC NOLADE21NOS .

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner: • Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • Personalausweis oder Reisepass • für Geschwister der verstorbenen Person: • Verwandtschaftsnachweis • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung • Personalausweis oder Reisepass • bei Vertretung: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person • jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird • für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug: • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise • Erbschein • Grundbuchauszug • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie • mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder • ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert. Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist. Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: • Vornamen, Familienname und Geburtsname • Ort und Tag der Geburt • letzter Wohnsitz und Familienstand • Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners • Ort und Zeitpunkt des Todes Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen

Gut zu wissen

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Husum?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Das Standesamt Husum informiert: sämtliche Urkunden werden nur gegen Vorkasse ausgestellt und zugestellt. Urkundenanforderung und Berechtigung Sie können Ihre Urkunde komplett Online beantragen. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Husum erledigen?
Zuständig ist: Stadt Husum - Der Bürgermeister - Ordnungsamt - Standesamt, Zingel 10, 25813 Husum. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Husum online?
Für Husum ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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