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Einbürgerung beantragen in Jena: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Jena bei: Team Staatsangehörigkeitsbehörde · Jena.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Jena

Team Staatsangehörigkeitsbehörde · Jena

Engelplatz 1, 07743 Jena

03641 49-3895

einbuergerung@jena.de

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehefrau oder des vorherigen Ehemannes oder • der vorherigen Lebenspartnerin oder des vorherigen Lebenspartners • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse • wenn Sie Schülerin oder Schüler sind: aktuelle Schulbescheinigung • wenn Sie Studentin oder Student sind: aktuelle Studienbescheinigung • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten • wenn Sie selbstständig sind: • Gewerbeanmeldung • aktueller Einkommenssteuerbescheid • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung • Mietvertrag • Nachweis Krankenversicherungsschutz • Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel • Immobilienbesitz • private Lebensversicherung • Rentenversicherung • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, beispielsweise mit einem Zertifikat B1 • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, beispielsweise durch das Zertifikat "Leben in Deutschland/Einbürgerungstest" • Bei einer persönlichen Vorsprache geben Sie ab: • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie • die unterschriebene Loyalitätserklärung • Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.

Voraussetzungen

• Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein. • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Handlungsfähigkeit bedeutet, dass Sie zum Beispiel Verträge abschließen können. • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel Niederlassungserlaubnis, oder • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel. • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums. • Sie sind in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen. • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. • Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens aus. • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse, die Sie in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachweisen. Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. • Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet. • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab.

So läuft es ab

Es ist ein Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Zudem ist ein persönliches Gespräch des Einbürgerungsbewerbers in der Einbürgerungsbehörde erforderlich. Innerhalb ist die Loyalitätsbekundung abzugeben und das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft abzugeben. Nach Ablauf des Verfahrens wird die Einbürgerungsurkunde in einem feierlichen Rahmen persönlich übergeben.

Gut zu wissen

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Jena erledigen?
Zuständig ist: Team Staatsangehörigkeitsbehörde · Jena, Engelplatz 1, 07743 Jena. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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