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Personalausweis verloren: Verlust melden in Kamp-Lintfort: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis verloren: Verlust melden erledigen Sie in Kamp-Lintfort bei: Bürgerbüro · Kamp-Lintfort. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Kamp-Lintfort

Bürgerbüro · Kamp-Lintfort

Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort

Mo-Fr 08:00-12:30 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+4928429120

buergerbuero@kamp-lintfort.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Es fallen keine Kosten an. • Antragsteller ab 24 J. (Gültigkeit 10 Jahre): 46,00€ Zahlungsziel: Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per Karte (EC- und Kreditkarte) beglichen werden. • Antragsteller unter 24 J. (Gültigkeit 6 Jahre): 27,60€ Zahlungsziel: Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per Karte (EC- und Kreditkarte) beglichen werden. • Vorläufiger Personalausweis: 10,00€ Zahlungsziel: Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per Karte (EC- und Kreditkarte) beglichen werden.

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Benötigte Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen. Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Ab dem 16. Lebensjahr unterliegen Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, der Ausweispflicht. Um der Ausweispflicht nachzukommen, kann neben dem Reisepass auch ein Personalausweis beantragt werden. Für den Fall, dass Sie wegen Krankheit, dauerhafter Behinderung oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein sollten, einen Personalausweis zu beantragen, so besteht auch die Möglichkeit, sich hiervon befreien zu lassen.

So läuft es ab

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung. Verlust beim Bürgeramt melden: • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten. • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt. • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle. Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen: • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden. • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt. Ein Personalausweis muss persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt werden. Grund hierfür ist, dass die Person mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist, ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke aufgenommen werden und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss. Seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente zugelassen. Die Bürgerbüros dürfen daher analog ausgedruckte Passbilder nicht mehr annehmen. Die Möglichkeit, Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen, bleibt wie bisher bestehen. Dafür müssen die Fotodienstleister die digitalen Lichtbilder auf einer vom Bundesministerium des Inneren zertifizierten Cloud hochladen können. Das Lichtbild wird dann per QR-Code von den Behördenmitarbeitenden ausgelesen und aus der Cloud abgerufen. Die Erstellung digitaler Lichtbilder ist nunmehr auch gegen ein Nutzungsentgelt in Höhe von 6,00 Euro vor Ort im Bürgerbüro möglich.

Gut zu wissen

Verlust des eigenen Personalausweises melden

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Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Kamp-Lintfort erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Kamp-Lintfort online?
Für Kamp-Lintfort ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Ja. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Sie verpflichtet, der Personalausweisbehörde den Verlust des Ausweises unverzüglich anzuzeigen. Auch wenn Sie die eID-Funktion bereits über die Sperrhotline gesperrt haben, bleibt die Verlustmeldung bei der Behörde zusätzlich Pflicht.
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Über den Sperrnotruf 116 116 — kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland gebührenpflichtig. Für die telefonische Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort: Bei Ausweisen mit Antragstellung bis zum 16.02.2025 steht es im PIN-Brief, seitdem auf dem Aushändigungsschein, den Sie bei der Abholung erhalten haben. Alternativ können Sie die eID-Funktion auch direkt bei der Personalausweisbehörde sperren lassen — etwa wenn Ihnen das Sperrkennwort nicht mehr vorliegt.
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Auch das Wiederauffinden müssen Sie der Personalausweisbehörde unverzüglich anzeigen und den wiedergefundenen Ausweis dort vorlegen (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG). Ob das Dokument weiter genutzt werden kann, klären Sie direkt mit Ihrem Bürgeramt — insbesondere, wenn bereits ein Ersatzausweis beantragt wurde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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