Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Bewohnerparkausweis beantragen in Karlsruhe: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Karlsruhe bei: Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle · Karlsruhe — Gebühr laut amtlicher Angabe: 360,00 € / 36,50 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Karlsruhe

Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle · Karlsruhe

Steinhäuserstraße 22, 76135 Karlsruhe

0721 115

strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de

Gebühren (amtlich)

Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben. • Jahresgebühr: 360,00 Euro • Alle Änderungen auf dem Bewohnerparkausweis: Umzug in andere Zone oder Fahrzeugwechsel: 36,50 Euro • Ersatzausstellung: 36,50 Euro Zahlungsarten: SEPA-Lastschriftmandat

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Führerschein • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular • ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen. Bitte tragen Sie in diesen Fällen mehrere Punkte in das Feld "Mandatsreferenz" ein. • Wenn eine andere Person den Antrag stellt: • ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Nutzungsbestätigung durch Fahrzeughalter“ und • Führerschein der Bewohnerin beziehungsweise des Bewohners Hinweis: Eine Meldebestätigung wird nicht benötigt.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Karlsruhe — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich. • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde. Hinweis : Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren. Die Bewohnerin oder der Bewohner muss mit Hauptwohnsitz innerhalb der Bewohnerparkzonen gemeldet sein.

So läuft es ab

Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen. Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen. Der Bewohnerparkausweis kann aktuell nur schriftlich beantragt werden: • per Post • per E-Mail (strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de) • per Einwurf in den Briefkasten der Steinhäuserstraße 22 Der Bewohnerparkausweis wird auf dem Postweg übersandt. Der Bewohnerparkausweis wird nur mit Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandates ausgestellt, dabei kann "einmalige Zahlung" oder "wiederkehrende Zahlung" ausgewählt werden. Bei "einmaliger Zahlung" muss vor Ablauf der Gültigkeit ein neues SEPA-Basislastschriftmandat erteilt werden. Der Bewohnerparkausweis muss bei allen Änderungen im Original vorgelegt werden. Zum Beispiel bei Umzug, bei Fahrzeugwechsel.

Gut zu wissen

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt. Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen. In Karlsruhe müssen werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr 50 Prozent und danach 25 Prozent der Parkflächen für Nichtbewohner nutzbar sein. Weitere Informationen: Bewohnerparkzonen im Mobilitätsportal. Zu beachten • Drei Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis sind möglich. Somit kann der Ausweis wahlweise in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden. • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz. • Es sind immer mehr Ausweise im Umlauf wie Parkplätze vorhanden (circa 3:1). Keinen Ausweis erhalten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Ärzte Wichtig Der Original-Ausweis muss bei der Nutzung immer im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden! Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst: Bewohnerparkausweis – Alles Wichtige auf einen Blick

Wie stehen die Gebühren in Karlsruhe im Vergleich?

Karlsruhe360,00 € / 36,50 €
Baden-Württemberg2,50 € – 390,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Karlsruhe?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben. • Jahresgebühr: 360,00 Euro • Alle Änderungen auf dem Bewohnerparkausweis: Umzug in andere Zone oder Fahrzeugwechsel: 36,50 Euro • Ersatzausstellung: 36,50 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Karlsruhe erledigen?
Zuständig ist: Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle · Karlsruhe, Steinhäuserstraße 22, 76135 Karlsruhe. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns