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Wohnsitz abmelden in Karlsruhe: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Karlsruhe bei: Bürgerbüro Kaiserallee 8 · Karlsruhe. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Karlsruhe

Bürgerbüro Kaiserallee 8 · Karlsruhe

Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe

nach Terminvereinbarung · Feiertag geschlossen · Mo-Fr 08:30-12:30 · Do 14:00-17:00 · Mo-Mi 13:30-16:30 (lt. OpenStreetMap)

0721 115

buergerdienste@oa.karlsruhe.de

Benötigte Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel: • Personalausweis oder Reisepass • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit. • Personalausweis oder Reisepass • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Als bevollmächtigte Person • eigener Reisepass oder Personalausweis • formlose, schriftliche Vollmacht • ausgefülltes Formular "Wohnsitz Abmeldung" mit Unterschrift der meldepflichtigen Person • Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vom Vollmachtgebenden Schriftlich per Post • ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Wohnsitz Abmeldung" • Ausweiskopie • bei Ausländern: eine Kopie des Aufenthaltstitels

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Karlsruhe — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie • ins Ausland umziehen oder • eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen. Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen. Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Neues Angebot: Virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt Keine Wartenummer, keine Wartezeiten und ein Behördengang ist nicht mehr nötig. Sie können eine virtuelle Beratung mit Videochat von überall aus wahrnehmen. Weitere Informationen Virtuelles Amt

So läuft es ab

Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden. Sie können die Abmeldung elektronisch, online im „Virtuellen Amt“, persönlich oder schriftlich erledigen. • Online-Antrag „Ins Ausland abmelden“ • Bei einem Wegzug ins Ausland können Sie die Abmeldung über das Serviceportal Baden-Württemberg kostenlos online erledigen. • Ihre Abmeldebestätigung erhalten Sie in Ihrem Servicekonto zeitnah zum Abruf nach Antragstellung. • Virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt • nach vorheriger Terminvereinbarung • Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro • nach vorheriger Terminvereinbarung • Termine können Sie online unter karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren. • Schriftliche Abmeldung (per Post oder Briefkasteneinwurf) • Bei schriftlicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per Post zugesandt.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

Gut zu wissen

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie Neues Angebot: Virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt Keine Wartenummer, keine Wartezeiten und ein Behördengang ist nicht mehr nötig. Sie können eine virtuelle Beratung mit Videochat von überall aus wahrnehmen. Weitere Informationen Virtuelles Amt

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Karlsruhe erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Kaiserallee 8 · Karlsruhe, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Karlsruhe online?
Für Karlsruhe ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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