Einbürgerung beantragen in Kiel: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle in Kiel
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt - Stadtamt, Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
115
einbuergerung@kiel.de
Gebühren (amtlich)
• Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro, • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro Gebühr für Einbürgerungsbescheinigung: 51,00 Euro Bitte beachten : Die Zahlung erfolgt bei Stellung des Onlineantrages in Form einer Anzahlung elektronisch über ePayment (Kreditkarte oder PayPal). Barzahlungen und Überweisungen sind nicht möglich.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Für den Nachweis: der Identität und Staatsangehörigkeit: • Reisepass des Herkunftslandes oder anerkannter Personalausweis/ID-Karte des Herkunftslandes zum Personenstand: • Heiratsurkunde • Scheidungsurkunde des Aufenthaltsrechts: • Elektronischer Aufenthaltstitel der Wohnsituation: • Aktueller Mietvertrag und Nachweis über tatsächlich gezahlte Miete ODER • Kaufvertrag über Wohneigentum und Nachweis über monatliche Darlehenszahlungen und Nachweis über monatliche Betriebs/Nebenkosten und Heizkosten des Unterhalts: • Bei Selbständigen: Einkommenssteuerbescheide, Nachweis zu bestehender Kranken und Pflegeversicherung, Nachweis zur Altersvorsorge • Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen Zu Sprachkenntnissen B1 GER: • Sprachzertifikat DeutschB1 ODER • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis ODER • vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) ODER • Nachweis über Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung: • Bestandener Einbürgerungstest ODER • Bestandener Test „Leben in Deutschland“ ODER • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt-, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis Erforderliche Dokumente für die Beantragung der Einbürgerung in Kiel Bitte bringen Sie für alle Personen, die in Ihrem Antrag erfasst sind, folgende Dokumente mit: 1. Aktueller Lebenslauf (nur für Personen über 16 Jahren) 2. Nationalpass / Reiseausweis / eAT 3. Geburtsurkunde inkl. Übersetzung 4. Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder (falls zutreffend, auch wenn für diese kein Antrag gestellt wurde) 5. Nationalpass / ID Karte des*der Ehepartner*in (falls zutreffend, auch wenn für diese kein Antrag gestellt wurde) 6. Heiratsurkunde (falls zutreffend) 7. Nachweis Sprachprüfung B1 nach Telc (nur für Personen über 16 Jahre ohne Schulbesuch oder Ausbildung in Deutschland) 8. Nachweis Einbürgerungstest (nur für Personen über 16 Jahre ohne Schulbesuch oder Ausbildung in Deutschland) 9. ggf. Nachweis Integrationskurs 10. ggf. Schulabschlusszeugnis / Ausbildungsabschlusszeugnis 11. aktuelle Mietbescheinigung über die monatliche Höhe des Mietzinses sowie Betriebs-/Nebenkosten oder Nachweise zum Wohneigentum 12. aktuelle Bescheide über den Bezug staatlicher Transferleistungen (z.B.
Voraussetzungen
• Sie leben seit fünf Jahren in Deutschland. • Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit ist geklärt. • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges. • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen. • Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. • Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen, wie die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder eine Mehrehe. Ausnahmen: Für eine Anspruchseinbürgerung müssen in der Regel diese Voraussetzungen erfüllt sein: • Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt bei besonders guten Integrationsleistungen Die notwendigen Aufenthaltszeiten können auf drei Jahre verkürzt werden bei: • Vorliegen eines bestandenen Zertifikates Deutsch der Stufe C 1 und • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen und • besonderen Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement Erleichterte Einbürgerung für ehemalige Gastarbeiter: • Sie sind auf Grund eines Abkommens zur …
So läuft es ab
• Sie kontaktieren die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Einbürgerungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie das unter www.zufish.schleswig-holstein.de recherchieren. • Ihre Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Nachweise. Falls Nachweise fehlen, fordert die Einbürgerungsbehörde diese bei Ihnen an. Das kann auch während des laufenden Einbürgerungsverfahrens passieren, wenn zum Beispiel eine Aktualisierung erforderlich ist. • Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen vorgelegten Nachweise erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Einbürgerungsbehörde, ob Sie eingebürgert werden können. Als Kieler*in haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einbürgerung online zu beantragen. Bitte prüfen Sie vorab mit dem Quick-Check, ob Sie alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllen. Falls Ihnen für die Online-Antragstellung noch Unterlagen fehlen oder Identitätsdokumente nicht vorhanden sind, kümmern Sie sich bitte darum, diese Nachweise zu ersetzen und einzureichen. Darüber hinaus können nach Ihrer Antragstellung ggf. weitere Unterlagen angefordert werden.
Gut zu wissen
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten. Es ist möglich, dass Ihre Einbürgerung zu einem automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nach jeweiligem nationalen Recht führt. Ob Sie im Falle der Einbürgerung Ihre alte Staatsangehörigkeit verlieren, sollten Sie im Vorfeld mit den zuständigen Behörden Ihres Herkunftslandes klären. Information für bereits eingebürgerte Personen: Sie wurden bereits eingebürgert und haben eine Auflage zur Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit erhalten? Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist im Einbürgerungsverfahren ab dem 27.06.2024 nicht mehr notwendig. Die früher erteilten Auflagenbescheide werden nicht im Einzelfall aufgehoben, sie sind jedoch gegenstandslos. Sie müssen sich daher nicht mehr um die Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit kümmern. Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Postfach einbuergerung@kiel.de Information für Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben oder erworben haben: Der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag führt nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Dies gilt für den Erwerb aller Staatsangehörigkeiten weltweit.
Wie stehen die Gebühren in Kiel im Vergleich?
| Kiel | 255,00 € / 51,00 € |
| Schleswig-Holstein | 51,00 € – 255,00 € |
| Deutschland (10.051 Städte) | 38,00 € – 255,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Kiel?
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Kiel erledigen?
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Kiel online?
Weitere Behördengänge in Kiel:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.