Gewerbe abmelden in Kiel: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle in Kiel
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gewerbe und kommunaler Verbraucherschutz - Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle
Fabrikstraße 8 - 10, 24103 Kiel
+49 431 901-2807
Gewerbemeldestelle@kiel.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein · Kiel
Deliusstraße 10, 24114 Kiel
+49 431 530550-0
info@ea-sh.de
Gebühren (amtlich)
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister • Beiblatt Vertretungsberechtigte Die Aufgabe eines stehenden Gewerbes ist grundsätzlich unter Verwendung des Formulars GewA 3 anzuzeigen. In den Feld-Nummern 23/24/25 soll der Gewerbetreibende den Grund für die Abmeldung angeben. Akzeptiert wird auch eine formlose schriftliche Mitteilung, wenn diese die erforderlichen Angaben aus dem Formular enthält. In beiden Fällen ist eine Unterschrift und eine beigefügte Kopie des Personalausweises der berechtigten meldenden Person zwingend erforderlich. Die Unterlagen können auch elektronisch oder per Fax übersandt werden. Gegebenenfalls ist eine Vollmacht beizufügen.
Voraussetzungen
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes: • Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. • Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung. Eine Aufgabe lediglich eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeiten ist daher nicht anzeigepflichtig bzw. anzeigefähig als Ummeldung, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes (z. B. eines Strandcafés, das nur zu bestimmten Jahreszeiten betrieben wird).
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Gut zu wissen
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, oder die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe abmelden“ in Kiel?
Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Kiel erledigen?
Geht „Gewerbe abmelden“ in Kiel online?
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Weitere Behördengänge in Kiel:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.