Bewohnerparkausweis beantragen in Koblenz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Koblenz
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Gymnasialstraße 6, 56068 Koblenz
Mo, Mi 08:00-18:00 · Do 08:00-19:00 · Fr 08:00-14:00 · Sa[1] 10:00-14:00 · Di 08:00-14:00 "nach Vereinbarung" · So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
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buergeramt@stadt.koblenz.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. • Die Jahresgebühr berechnet sich aus Länge Kfz (in Meter) x Breite Kfz (in Meter) x 23,40 EUR. • Die Gebühr für Änderungen (z. B. nach Kfz-Wechsel oder Ersatzausstellung nach Verlust) beträgt 15 EUR. • Bei der Ausstellung eines vorläufigen Parkausweises im Rahmen der Erstbeantragung fallen noch keine Gebühren an. Der vorläufig genehmigte Parkzeitraum wird mit dem endgültigen Parkausweis verrechnet. • Bei Rückgabe des Bewohnerparkausweises nach neuer Gebührenordnung (ab 01.03.2024) erfolgt eine Erstattung: • § 8 Gebührenerstattung • (1) Die Gebührenerstattung für gültige Bewohnerparkausweise richtet sich nach vollen, nicht angebrochenen Wochen. • (2) Bei Rückgabe des nicht mehr benötigten Ausweises ist das Datum des Eingangs bei der Behörde maßgeblich für die Berechnung nach Abs.1. • (3) Bei Wechsel des Fahrzeuges wird eine etwaige Gebührenerstattung mit der neuen Gebühr verrechnet. Für das neue Fahrzeug wird die Jahresgebühr nach § 5 dieser Verordnung berechnet. • Die Jahresgebühr berechnet sich aus Länge Kfz (in Meter) x Breite Kfz (in Meter) x 23,40 EUR. • Die Gebühr für Änderungen (z. B. nach Kfz-Wechsel oder Ersatzausstellung nach Verlust) beträgt 15 EUR. • Bei der Ausstellung eines vorläufigen Parkausweises im Rahmen der Erstbeantragung fallen noch keine Gebühren an. Der vorläufig genehmigte Parkzeitraum wird mit dem endgültigen Parkausweis verrechnet. • Bei Rückgabe des Bewohnerparkausweises nach neuer Gebührenordnung (ab 01.03.2024) erfolgt eine Erstattung: • § 8 Gebührenerstattung • (1) Die Gebührenerstattung für gültige Bewohnerparkausweise richtet sich nach vollen, nicht angebrochenen Wochen. • (2) Bei Rückgabe des nicht mehr benötigten Ausweises ist das Datum des Eingangs bei der Behörde maßgeblich für die Berechnung nach Abs.1. • (3) Bei Wechsel des Fahrzeuges wird eine etwaige Gebührenerstattung mit der neuen Gebühr verrechnet. Für das neue Fahrzeug wird die Jahresgebühr nach § 5 dieser Verordnung berechnet.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. • Sie müssen mit Hauptwohnsitz in einem parkraumbewirtschafteten Teil von Koblenz gemeldet sein. • Sie sind Kraftfahrzeughalter, d.h. Sie haben ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und hierüber Verfügungsgewalt. Das bedeutet: Ihr KFZ ist auf Ihre Person zugelassen (ab dem 01.01.2015 ist es bein einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zwar möglich das alte Kennzeichen zu behalten, die Adresse im KFZ-Schein muss jedoch bei der zuständigen Zulassungsstelle aktualisiert werden) oder Sie sind nicht die/der eingetragene/r Eigentümer/in des KFZ, können aber eine Nutzungsbescheinigung der/des Eigentümerin/des Eigentümers einreichen oder Sie sind Fahrzeugeigentümer/in, aber als Zweit- oder zusätzlicher Halter/Halterin im Kraftfahrzeugschein eingetragen (Kopie des Kraftfahrzeugscheins ist erforderlich) oder Sie haben von Ihrer Firma einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Dann ist die Vorlage einer Firmenfahrzeugbescheinigung erforderlich. • Vorraussetzung ist außerdem, dass Sie keinen Stellplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Sind Sie Mieter/in einer Wohnung, so muss dies durch den/die Wohnungseigentümer/-in oder den/der Wohnungsgeber/-in durch die Vorlage einer aktuellen negativen Stellplatzbescheinigung bestätigt werden. • Zudem müssen Sie im Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheins sein. • Sie müssen mit Hauptwohnsitz in einem parkraumbewirtschafteten Teil von Koblenz gemeldet sein. • Sie sind Kraftfahrzeughalter, d.h. Sie haben ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und hierüber Verfügungsgewalt.
So läuft es ab
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Gut zu wissen
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Wenn Sie in einem Bereich in Koblenz mit Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz reicht nicht aus! Ausnahme: Sie sind verheiratet und deshalb nach dem Meldegesetz verpflichtet einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu bestimmen) gemeldet sind, in dem eine Bewohnerparkausweiszone eingerichtet ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Bürgeramt einen Bewohnerparkausweis beantragen. Hinweis für im Ausland zugelassene Fahrzeuge: • Insofern Sie beabsichtigen Ihren Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug mit einer ausländischen Zulassung zu nutzen, kommt zunächst nur eine vorläufige Ausstellung für den Zeitraum von einem Monat in Betracht. • In diesem Zeitraum wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet bei der städtischen Zulassungsstelle vorzusprechen und die Rechtmäßigkeit der ausländischen Zulassung Ihres Fahrzeuges überprüfen zu lassen. • Sobald die zulassungsrechtlichen Fragen geklärt sind und eine rechtmäßige Zulassung gegeben ist, kann die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises abschließend geprüft und bearbeitet werden. Bei Verlust des Bewohnerparkausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen: • Personalausweis • Fahrzeugschein • falls ein persönlicher Besuch nicht möglich ist: eine Vollmacht, dass die Zweitausfertigung beantragt und ausgehändigt …
Häufige Fragen
Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Koblenz?
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Koblenz erledigen?
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Weitere Behördengänge in Koblenz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewohnerparkausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.