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Fischereischein beantragen in Koblenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Koblenz bei: Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 16,90 € / 14,00 € / 55,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Koblenz

Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt)

Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz

fischereiangelegenheiten@stadt.koblenz.de

Gebühren (amtlich)

Jahresfischereischein: 16,90 € (ermäßigt): 14,00 € Fünfjahresfischereischein: 55,00 € Jugendfischereischein: 7,60 € Sonderfischereischein: 12,20 € Zweitausfertigung: 4,00 € Jahresfischereischein: 16,90 € (ermäßigt): 14,00 € Fünfjahresfischereischein: 55,00 € Jugendfischereischein: 7,60 € Sonderfischereischein: 12,20 € Zweitausfertigung: 4,00 €

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Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung • Passbild • Ausweisdokument

Voraussetzungen

Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen. Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers. • Prüfungszeugnis von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder • Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung Koblenz mit einem Prüfungszeugnis von einer anderen Behörde • 1 Passbild • Angelschein für Jugendliche 1 Passbild Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Besondere Voraussetzungen: Der Antragsteller muss mindestens 7 Jahre alt sein. Allgemeines: • Der Angelschein für Jugendliche wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Ist der Antragsteller bereits 16 Jahre alt, so benötigt er einen Angelschein für Erwachsene. Der Jugendangelschein hat ein Fixdatum (31.12.) und wird immer nur für ein Jahr ausgestellt. Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich. Mit 14 Jahren kann allerdings bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Fischereiprüfung abgelegt werden. • Prüfungszeugnis von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder • Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung Koblenz mit einem Prüfungszeugnis von einer anderen Behörde • 1 Passbild • Angelschein für Jugendliche 1 Passbild Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Besondere Voraussetzungen: Der Antragsteller muss mindestens 7 Jahre alt sein. Allgemeines: • Der Angelschein für Jugendliche wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Ist der Antragsteller bereits 16 Jahre alt, so benötigt er einen Angelschein für Erwachsene. Der Jugendangelschein hat ein Fixdatum (31.12.) und wird immer nur für ein Jahr ausgestellt. Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich. Mit 14 Jahren kann allerdings bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Fischereiprüfung abgelegt werden.

So läuft es ab

Sie müssen einen Antrag stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Gut zu wissen

Fischereischein beantragen

Wie stehen die Gebühren in Koblenz im Vergleich?

Koblenz16,90 € / 14,00 € / 55,00 € / 7,60 €
Rheinland-Pfalz2,60 € – 55,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Koblenz?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Jahresfischereischein: 16,90 € (ermäßigt): 14,00 € Fünfjahresfischereischein: 55,00 € Jugendfischereischein: 7,60 € Sonderfischereischein: 12,20 € Zweitausfertigung: 4,00 € Jahresfischereischein: 16,90 € (ermäßigt): 14,00 € Fünfjahresfischereischein: 55,00 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Koblenz erledigen?
Zuständig ist: Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt), Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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