Sterbeurkunde beantragen in Koblenz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Koblenz
Stadt Koblenz - Urkundenstelle
Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz
standesamt@stadt.koblenz.de
Gebühren (amtlich)
Gebühren: 15,00 Euro jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und im gleichen Verfahren hergestellt wird, 7,50 Euro.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• für nahe Verwandte: • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • Ausweis oder Reisepass • für Geschwister der verstorbenen Person: • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung • Ausweis oder Reisepass • bei Abholung durch eine Vertretung: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person • den eigenen Ausweis oder Reisepass • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug: • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise • Erbschein • Grundbuchauszug • Ausweis oder Reisepass
So läuft es ab
Aus dem Sterberegister können folgende Urkunden ausgestellt werden: • Sterbeurkunde / Sterbeurkunde im Stammbuchformat • beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister • internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde (Formular C) Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail: • schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde. • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Sterbedatum und -ort • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Telefonnummer, E-Mail-Adresse Sie erhalten vorab eine Zahlungsinformation (ggf. auch per E-Mail). Sobald die Gebühren bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen die gewünschte Urkunde übersenden. Eine Beantragung der Urkunden ist auch ganz einfach über ein Online-Formular möglich. Nähere Infos finden Sie hier .
Gut zu wissen
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder • Geschwister mit berechtigtem Interesse und • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt. Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname, • Ort und Tag ihrer Geburt, • der letzte Wohnsitz und der Familienstand, • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes. Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung, • die Nachlassabwicklung sowie • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Wie stehen die Gebühren in Koblenz im Vergleich?
| Koblenz | 15,00 € / 7,50 € |
| Rheinland-Pfalz | 6,00 € – 15,00 € |
| Deutschland (9.175 Städte) | 3,00 € – 80,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Koblenz?
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Koblenz erledigen?
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Weitere Behördengänge in Koblenz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Sterbeurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.