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Wohnsitz abmelden in Koblenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Koblenz bei: Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Koblenz

Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

Gymnasialstraße 6, 56068 Koblenz

Mo, Mi 08:00-18:00 · Do 08:00-19:00 · Fr 08:00-14:00 · Sa[1] 10:00-14:00 · Di 08:00-14:00 "nach Vereinbarung" · So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

115

buergeramt@stadt.koblenz.de

Benötigte Unterlagen

• vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass) Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

Voraussetzungen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Die Abmeldung der Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung erfolgen.

Gut zu wissen

Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Koblenz erledigen?
Zuständig ist: Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt), Gymnasialstraße 6, 56068 Koblenz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Koblenz online?
Für Koblenz ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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