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Gewerbe ummelden in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe ummelden erledigen Sie in Köln bei: Gewerbemeldestelle · Köln. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Köln

Gewerbemeldestelle · Köln

Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln

Gewerbemeldungen@stadt-koeln.de

Gebühren (amtlich)

Gebühren für die Gewerbeummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26 für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: Euro 33 für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: Euro 13

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Voraussetzungen

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert. Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Als Gewerbetreibende müssen Sie ihre An-, Um- oder Abmeldung sowie Namensänderungen gemäß § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung zeitnah und vollständig anzeigen. Die Gewerbemeldung kann online, persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Online-Option bietet den Vorteil, den Gewerbeschein sofort als PDF zu erhalten. Dies ermöglicht eine unmittelbare Nutzung der Empfangsbescheinigung.

So läuft es ab

Veränderungen zu Ihrem Gewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle melden. Gleiches gilt für Veränderungen zu einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung. Bei elektronischer Abwicklung über das WSP.NRW erhalten Sie nach Entrichtung der Gebühr eine maschinell erstellte und ohne Unterschrift gültige Empfangsbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen • bei elektronischer Abwicklung über das WSP.NRW steht die Empfangsbescheinigung direkt nach Entrichtung der Gebühr im Nutzerkonto zur Verfügung.

Fristen

Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu: • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.

Gut zu wissen

Wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb des Zuständigkeitsbezirks Ihrer Gemeinde verlegen wollen, Ihr Name als Gewerbetreiber sich geändert hat oder Sie künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Köln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühren für die Gewerbeummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26 für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Köln erledigen?
Zuständig ist: Gewerbemeldestelle · Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe ummelden“ in Köln online?
Für Köln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb innerhalb derselben Gemeinde an einen neuen Standort verlegen oder wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln bzw. auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (§ 14 Abs. 1 GewO). Auch eine Änderung Ihres Namens als Gewerbetreibender zeigen Sie dem Gewerbeamt an.
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde genügt keine Ummeldung: Sie melden das Gewerbe am neuen Standort an. Die damit verbundene Aufgabe am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist die Änderung der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen — also zum Zeitpunkt der Verlegung bzw. der Tätigkeitsänderung. Viele Städte bieten dafür Online-Dienste an; die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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