Personalausweis verloren: Verlust melden in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Köln
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Kosten an. Gebühren fallen für die Aufbewahrung an. Sie werden bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fällig. Ihre Höhe orientiert sich am Wert des Gegenstandes: • im Wert bis 25 Euro = kostenfrei • im Wert von 26 bis 150 Euro = 10 Euro • im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro • im Wert über 500 Euro = 20 Euro • je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen. Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Sie haben Ihren Personalausweis, Reisepass, Führerschein, KfZ-Schein, Girocard, Versicherungskarte oder ähnliches verloren? Falls sich Ihre Dokumente bei uns befinden, werden Sie innerhalb einer Woche benachrichtigt. Wenn wir die Dokumente bereits an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet haben, erfolgt die Benachrichtigung von dort. Bitte beachten Sie, dass Fundgegenstände in der Regel erst circa zwei bis drei Wochen nach Verlust bei uns eintreffen.
So läuft es ab
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung. Verlust beim Bürgeramt melden: • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten. • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt. • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle. Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen: • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden. • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Gut zu wissen
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Was kostet der neue Ausweis? Gebühren-Rechner
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Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Köln erledigen?
Geht „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Köln online?
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Köln:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis verloren: Verlust melden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.