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Schwerbehindertenausweis beantragen in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Schwerbehindertenausweis beantragen erledigen Sie in Köln bei: Schwerbehindertenstelle · Köln. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Köln

Schwerbehindertenstelle · Köln

Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln

schwerbehindertenstelle@stadt-koeln.de

Gebühren (amtlich)

Wir erheben keine Gebühren.

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Benötigte Unterlagen

• Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)

Voraussetzungen

• Sie haben einen Feststellungsbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50. • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

So läuft es ab

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde. Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises, können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.

Gut zu wissen

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt. Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel: • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz • Anspruch auf Zusatzurlaub • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr • Benutzung von Behindertenparkplätzen • Parkerleichterungen • Rundfunkgebührenbefreiung • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.

Häufige Fragen

Was kostet „Schwerbehindertenausweis beantragen“ in Köln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Wir erheben keine Gebühren.
Wo kann ich „Schwerbehindertenausweis beantragen“ in Köln erledigen?
Zuständig ist: Schwerbehindertenstelle · Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Schwerbehindertenausweis beantragen“ in Köln online?
Für Köln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis?
Je nach GdB und Merkzeichen: besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuerfreibeträge, ermäßigte Eintritte und Vergünstigungen im Nahverkehr.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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