Vaterschaftsanerkennung in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Köln
Beistandschaft Innenstadt · Köln
Ludwigstraße 8, 50667 Köln
Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
0221 / 221-91123
jugendamt.innenstadt@stadt-koeln.de
Beistandschaft Chorweiler · Köln
Pariser Platz 1, 50765 Köln
0221 / 221-96123
jugendamt.chorweiler@stadt-koeln.de
Beistandschaft Ehrenfeld · Köln
Venloer Straße 419-421, 50825 Köln
0221 / 221-94123
jugendamt.ehrenfeld@stadt-koeln.de
Beistandschaft Kalk · Köln
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
0221 / 221-98123
jugendamt.kalk@stadt-koeln.de
Gebühren (amtlich)
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei. Gegebenenfalls 30 EUR für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers oder eine Dolmetscherin. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist kostenfrei. Auch bei Notar*innen können Sie die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Dies ist gebührenpflichtig.
Benötigte Unterlagen
Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)
Voraussetzungen
• Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. • Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden. • Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde. • Es gilt das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1597a. BGB • Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung). • Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam. • Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen. • Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. • Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. • Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen.; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. • Für die Zustimmung der Mutter gelten die gleichen Vorschriften. • Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen. • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Gut zu wissen
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden. Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung. Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind.
Häufige Fragen
Was kostet „Vaterschaftsanerkennung“ in Köln?
Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Köln erledigen?
Geht „Vaterschaftsanerkennung“ in Köln online?
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Weitere Behördengänge in Köln:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Vaterschaftsanerkennung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.