Wohngeld beantragen in Königswinter: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Königswinter
Wohngeldstelle · Königswinter
Drachenfelsstraße 9-11, 53639 Königswinter
02244 889-304
wohngeldstelle@koenigswinter.de
Benötigte Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
So läuft es ab
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Bearbeitungsdauer
Aktuell liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge bei ca. 8 Wochen. Aufgrund der Wohngeldreform ist mit einem erhöhten Antragsaufkommen und Beratungsbedarf zu rechnen. Folglich wird es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sobald der Antrag hier eingegangen ist, gehen Ihnen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung ab Eingang des Antrags rückwirkend erfolgt. Um möglichst zeitnah die Anträge bearbeiten zu können, bitten wir von Anfragen abzusehen.
Gut zu wissen
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Als Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum ist ein Antrag auf Lastenzuschuss, als Mieter von Wohnraum ein Antrag auf Mietzuschuss zu stellen. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen (brutto) aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, wobei dieses dann der monatlichen Miete bzw. Belastung gegenübergestellt wird. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Transferleistungsempfänger (z.B.
Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Königswinter erledigen?
Geht „Wohngeld beantragen“ in Königswinter online?
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Weitere Behördengänge in Königswinter:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.