Wohnsitz abmelden in Korschenbroich: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Korschenbroich
Bürgerbüro · Korschenbroich
Sebastianusstraße 1, 41352 Korschenbroich
02161 613-160
buergerbuero@korschenbroich.de
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
So läuft es ab
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Anmeldung: Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, dann müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Falls Sie innerhalb der Stadt Korschenbroich umziehen, genügt eine Ummeldung. Benötigte Unterlagen: • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde • Falls die Anmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular Abmeldung: Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Korschenbroich ins Ausland verlegen, müssen Sie sich nach den melderechtlichen Vorschriften bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug, abmelden.
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Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.