Personalausweis verloren: Verlust melden in Laatzen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Laatzen
Team 33 - Bürgerbüro · Laatzen
Marktplatz 13, 30880 Laatzen
0511 8205-5555
buergerbuero@laatzen.de
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• biometrietaugliches digitales Passfoto: Das Foto muss • aktuell sein und • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen. • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen) • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, • das 16. Lebensjahr vollendet haben, • in Deutschland gemeldet sind und • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes: • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist. • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden. Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, • das 16. Lebensjahr vollendet haben, • in Deutschland gemeldet sind und • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
So läuft es ab
Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor: • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten. • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen. • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt. • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor: • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel bei dem Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten. • Wenn Sie im Bürgerbüro gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Für die Neubeantragung ist eine Wartefrist von 4 Wochen einzuhalten nach Verlustmeldung. Bei Notwendigkeit ist die Ausstellunge eines vorläufigen Personalausweises direkt vor Ort, gegen Gebühr möglich.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Gut zu wissen
Sie können den Verlust melden • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder • bei jeder Polizei. Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt. Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen. Allgemeine Informationen Sie können den Verlust melden • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgerbüro Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
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Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Laatzen erledigen?
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Laatzen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis verloren: Verlust melden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.