Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Lage: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
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• Personalausweis oder Reisepass der Eltern • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Voraussetzungen
• Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung). • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. • Das Kind muss noch minderjährig sein. • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin. • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit. • Notariat: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein. • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Vaterschaft ist wirksam anerkannt • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen • Die Eltern müssen persönlich erscheinen • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dem Jugendamt bei der Terminvergabe mit, dass Sie einen Dolmetscher benötigen. Für einen Besuch beim Notar, müssen Sie ggfls. einen Dolmetscher mitbringen, dieser darf nicht mit den Eltern des Kindern verwandt oder verschwägert sein.
So läuft es ab
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt. Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin in dem für Sie zuständigen Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen. Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten gemeinsam. In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen dann vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerklärungen erfolgt unmittelbar im Termin. Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.
Gut zu wissen
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung. Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar oder einer Notarin erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden. Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten. Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Lage erledigen?
Geht „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Lage online?
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Weitere Behördengänge in Lage:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.