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BAföG beantragen in Lahr/Schwarzwald: Gebühren, Unterlagen & Termin

BAföG beantragen erledigen Sie in Lahr/Schwarzwald bei: Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk bzw. Kreis/Stadt). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

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Benötigte Unterlagen

Bei Vollzeitmaßnahmen: Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen sowie über das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners. Sollten Sie über eine eigene Krankenversicherung verfügen, ist ebenfalls ein Nachweis notwendig. Ihr Amt für Ausbildungsförderung kann weitere Unterlagen anfordern.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Lahr/Schwarzwald — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem: • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten, • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst, • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet, • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

So läuft es ab

Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten. Es empfiehlt sich, sie frühzeitig zu kontaktieren. • Sie können den Antrag online stellen. Oder Sie beantragen die Förderung schriftlich. Die Antragsformulare können Sie auch persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anfordern. • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung. Sie erhalten einen Bescheid über die staatlichen Zuschüsse. • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen. Den Darlehensvertrag müssen Sie ausfüllen. Vergessen Sie nicht die Angaben zum Pass beziehungsweise Personalausweis oder legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Mit Ihrer Unterschrift unter den Darlehensvertrag nehmen Sie die Konditionen an. Lassen Sie Ihre Unterschrift bei einer Bank bestätigen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der im Bewilligungsbescheid genannten Frist bei der KfW ein, kommt der Darlehensvertrag zustande . • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen. Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem der Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch von Beginn des Antragsmonats an. Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.

Fristen

• Für einen möglichst reibungslosen Ablauf stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens drei Monate vor Beginn Ihres Lehrgangs bzw. bei Folgeanträgen zu mehrteiligen/-jährigen Vollzeitlehrgängen drei Monate vor Ende Ihres bisherigen Bewilligungszeitraumes. Kostenlose Info-Hotline: • 0800 622 36 34 • Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr

Gut zu wissen

Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten und zum Lebensunterhalt. Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. Die Förderung bezieht sich auf • alle Berufsbereiche einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe und die Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sowie • alle Zeitmodelle: Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt oder Fernunterricht. Höhe der Leistungen • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro, unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Davon erhalten Sie 50 Prozent als Zuschuss, den Rest auf Wunsch als zinsgünstiges Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und danach zwei Jahre, insgesamt höchstens sechs Jahre, zins- und tilgungsfrei. Bei Bestehen der Prüfung kann am Ende nochmals 50 Prozent Erlass auf das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragt werden. • Für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit im Handwerk (Prüfungsstück) sowie vergleichbarer Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen: bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 2.000 Euro.

Häufige Fragen

Wo kann ich „BAföG beantragen“ in Lahr/Schwarzwald erledigen?
Zuständig ist in der Regel: Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk bzw. Kreis/Stadt). Die Standorte in Lahr/Schwarzwald finden Sie auf der Behörden-Übersicht der Stadt.
Geht „BAföG beantragen“ in Lahr/Schwarzwald online?
Für Lahr/Schwarzwald ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab wann wird BAföG gezahlt?
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird — frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats (§ 15 Abs. 1 BAföG). Für Monate vor der Antragstellung gibt es rückwirkend kein Geld. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet (§ 17 Abs. 1 BAföG). Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag jedoch zur Hälfte als Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 2 BAföG). Schüler-BAföG muss dagegen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich BAföG online beantragen?
Ja. Über den Online-Antragsassistenten 'BAföG Digital' (bafoeg-digital.de) stellen Sie den Antrag vollständig digital; alternativ sind Post, Fax oder E-Mail mit ausgefüllten Formblättern möglich. Zuständig bleibt das Amt für Ausbildungsförderung — für Studierende in der Regel beim Studierendenwerk der Hochschule, für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich am Wohnsitz der Eltern (§ 45 BAföG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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