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Jagdschein beantragen in Landau in der Pfalz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Landau in der Pfalz bei: Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben · Landau in der Pfalz.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Landau in der Pfalz

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben · Landau in der Pfalz

Klaus-von-Klitzing-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz

06341 13-3210

allgemeine-ordnungsaufgaben@landau.de

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Benötigte Unterlagen

• Jagdschein • Nachweise zur Fläche, auf welcher Sie jagen dürfen: • Jagdpachtvertrag • Eigentumsnachweis bei Eigenjagd

Voraussetzungen

Auf dem Jagdschein ist die Fläche eingetragen, auf der Sie jagen dürfen – der Jagdbezirk. Sollte sich die Fläche nach Erteilung des Jagdscheins ändern, müssen Sie dies auf Ihrem Jagdschein entsprechend anpassen lassen. Die zuständige Behörde an Ihrem Wohnsitz aktualisiert die Angaben zur Jagdausübungsfläche.

Gut zu wissen

Jagdbezirk in den Jagdschein eintragen lassen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Landau in der Pfalz erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben · Landau in der Pfalz, Klaus-von-Klitzing-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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