Personalausweis verloren: Verlust melden in Langenfeld: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Langenfeld
Bürgerbüro · Langenfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rheinland)
02173 794-4444
buergerbuero@langenfeld.de
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen. Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Informationen finden Sie auf der Internetseite Personalausweisportal . Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise beträgt bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, der vorläufige Personalausweis wird für max. 3 Monate ausgestellt.
So läuft es ab
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung. Verlust beim Bürgeramt melden: • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten. • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt. • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle. Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen: • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden. • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt. Abholung: Bringen Sie für die Abholung den alten bzw. vorläufigen Ausweis mit. Falls Sie nicht persönlich den Ausweis abholen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Zur Abholung mit Vollmacht füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus. Gegen Vorlage dieser Vollmacht und dem alten bzw. vorläufigen Personalausweis wird der neue Ausweis ausgehändigt. Bitte denken Sie daran, dass die bevollmächtige Person sich bei Abholung ausweisen muss. Abholungsvollmacht
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen. Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Sollte ein Personalausweis kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der sofortigen Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (nur bei gleichzeitiger Antragstellung eines endgültigen Personalausweises).
Gut zu wissen
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Was kostet der neue Ausweis? Gebühren-Rechner
Welches Dokument beantragen Sie?
Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Langenfeld erledigen?
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Langenfeld:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis verloren: Verlust melden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.