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Bewohnerparkausweis beantragen in Lemgo: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Lemgo bei: Bürgerbüro · Lemgo.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Lemgo

Bürgerbüro · Lemgo

Marktplatz 4, 32657 Lemgo

05261 213-0

3.330@lemgo.de

Straßenverkehr · Lemgo

Heustraße 36-38, 32657 Lemgo

05261 213-0

5.690@lemgo.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Benötigte Unterlagen

• aktueller Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

So läuft es ab

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Bearbeitungsdauer

• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Gut zu wissen

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Bewohnerparkausweis beantragen Als Bewohner im Bereich bestimmter Parksonderzonen können Sie für Ihr Kraftfahrzeug eine Sonderparkberechtigung erhalten. Diesen Parkausweis können Sie im Bürgerbüro oder in der Abteilung Straßenverkehr beantragen. Bewohner sind nur diejenigen Personen, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Personen mit Nebenwohnsitz müssen einen eigenen Haushalt führen. Das Kraftfahrzeug, für das eine Sonderparkberechtigung gewährt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller ausschließlich genutzt werden. Weiter darf kein anderweitiger privater Stellplatz für das Kraftfahrzeug zur Verfügung stehen und jeder Haushalt erhält nur einen Parkausweis. Hinweis: Der Ausweis ist ein Jahr 1 Jahr gültig. In Ausnahmefällen 3 Jahre.

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Lemgo?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Lemgo erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Lemgo, Marktplatz 4, 32657 Lemgo. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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