Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Einbürgerung beantragen in Löhne: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Löhne bei: - Standesamt · Löhne. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Löhne kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

- Standesamt · Löhne

Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne

05732 100-535

standesamt@loehne.de

Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

Wittekindstraße 7, 32051 Herford, Hansestadt

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Für diese Leistung ist keine Beschreibung verfügbar. Worum geht es bei der Dienstleistung? Die Einbürgerung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie zunächst den kostenlosen Quick-Check (siehe rechte Spalte "Onlinedienstleistung") nutzen. Unter der Rubrik „Voraussetzungen“ sind die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen aufgeführt. Sie können die Einbürgerung über das Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Sofern Sie den Antrag über das Standesamt Ihres Wohnortes stellen, dann können Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Standesamt abgeben. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet. Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss den Antrag eigenständig stellen. Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil, welches die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, miteingebürgert werden. Zur Beantragung der Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten!

Voraussetzungen

Die Einbürgerung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8, 9 oder 10 des Staatsangehörigkeitsgesetztes (StAG). Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller*innen. Eine Einbürgerung setzt nach aktueller Rechtslage grundsätzlich voraus, dass • Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben • Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit nachgewiesen sind • Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis besitzen • Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen selbst finanzieren, also keine Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe beziehen • Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen, • Sie ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland haben (Einbürgerungstest), • Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen (Loyalitätserklärung) • Sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen • Sie nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind • Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bzw. Ihre Staatsangehörigkeiten aufgeben oder verlieren Hinweis: Nach aktueller Rechtslage ist eine Mehrstaatigkeit noch nicht möglich. Die bevorstehende Reform sieht eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das neue Gesetz muss nun verkündet, also im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung steht noch nicht fest. Es ist beschlossen worden, dass das Gesetz 3 Monate nach Verkündung in Kraft tritt. Neue Regelungen sind also beschlossen, gelten aber derzeit noch nicht.

So läuft es ab

Weiterer Verlauf nach Antragstellung Nachdem Ihr Antrag (analog) bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie Informationen zur Gebührenerhebung. Alle Anträge werden einer einzelfallgerechten Prüfung unterzogen. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, dann erhalten Sie eine Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Danach können Sie in dem für Sie zuständigen Bürgerbüro deutsche Pass- und Ausweisdokumente beantragen. Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Löhne erledigen?
Zuständig ist: - Standesamt · Löhne, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Löhne online?
Für Löhne ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns