Wohnsitz abmelden in Lübbecke: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Lübbecke
Gebühren (amtlich)
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.htmlBei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt. Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich. Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden. Wichtig: Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.
So läuft es ab
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Bearbeitungsdauer
Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Umzugs bearbeitet werden. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden. Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Diese teilt der Stadt/Gemeinde des Nebenwohnsitzes die Aufgabe mit, so dass dass das Register dann auch entsprechend berichtigt werden kann. Möchten Sie Ihre Neben wohnung zur Haupt wohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen. Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.