Geburtsurkunde beantragen in Lübeck: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle in Lübeck
Ordnungsamt; Standesamt; Urkundennachbestellungen · Lübeck
Ratzeburger Allee 16, 23564 Lübeck, Hansestadt
Do 08:00-13:00,14:00-18:00 · Fr 08:00-12:00 · Feiertag closed · Mo-Di 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 451 115
standesamt@luebeck.de
Gebühren (amtlich)
Wenn Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, ist diese gebührenfrei.
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Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich! Beantragung über einen formlosen Antrag mit Gebühr und Ausweiskopie Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem formlosen Antrag folgendes einreichen: Bei schriftlicher Beantragung per Post: • Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“) Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland: • Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..) • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen): • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie) • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“) Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren • Ehegatten, • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes), • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel), • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu bestellen? Personenstandsurkunden sind den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
So läuft es ab
Persönliche Beantragung • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben. Die erste Geburtsurkunde kann derzeit nur mit der Geburtsanmeldung eines Neugeborenen schriftlich beantragt werden. Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nich t erforderlich!
Bearbeitungsdauer
Ab Eingang aller zur Beurkundung erforderlichen Dokumente beträgt die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung einer Geburtsurkunde maximal 6 Wochen. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen, da wir uns bemühen, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten.
Gut zu wissen
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen. Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Häufige Fragen
Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Lübeck?
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Lübeck erledigen?
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Lübeck online?
Weitere Behördengänge in Lübeck:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Geburtsurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.