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Bewohnerparkausweis beantragen in Lüdenscheid: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Lüdenscheid bei: Fachdienst Bürgeramt (33) · Lüdenscheid.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Lüdenscheid

Fachdienst Bürgeramt (33) · Lüdenscheid

Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid

02351 / 17-16 66

Gebühren (amtlich)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Benötigte Unterlagen

• bisherige Anwohnerparkausweis • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief) • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich. • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.) Hinweis: Die Gemeinden und Städte können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

So läuft es ab

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

Gut zu wissen

Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen. Sie benötigen einen Bewohnerparkausweis? Der Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum Parken in zuvor durch Ratsbeschluss festgelegten Parkbezirken. Den Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen bekommen: Sie müssen in einem Bewohnerparkbezirk mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen. Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Dies muss von dem Vermieter / der Vermieterin Ihrer Wohnung bestätigt werden. Falls Sie selbst Eigentümer/in der Wohnung sind, füllen Sie das Formular bitte selbst aus. Das Formular finden Sie hier. Sie müssen Halterin bzw. Halter des angegebenen Kraftfahrzeuges sein oder dieses dauerhaft nutzen und der regelmäßige Standort des Fahrzeuges befindet sich an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie sind nicht Halterin bzw. Halter des Fahrzeuges und nutzen das Privatfahrzeug eines Familienangehörigen in gerader Linie (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder) oder ein Firmenfahrzeug? Dann benötigen Sie eine Halterbescheinigung (bei Firmenfahrzeugen mit Stempel und Unterschrift der Firma), die Sie auf dem Antragsformular finden. Der regelmäßige Standort des Fahrzeuges muss sich in diesen Fällen an Ihrem Hauptwohnsitz befinden. Weitere Hinweise: Sie ziehen in Kürze in einen Bewohnerparkbezirk mit Hauptwohnung? Dann kann Ihnen ggf. bereits für den Umzug ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Lüdenscheid?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Lüdenscheid erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst Bürgeramt (33) · Lüdenscheid, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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