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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Magdeburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Magdeburg bei: Kindertagespflege · Magdeburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Magdeburg

Kindertagespflege · Magdeburg

Wilhelm-Höpfner-Ring 1, 39116 Magdeburg, Landeshauptstadt

+49 391 540-3162

Cornelia.Pohle@jga.magdeburg.de

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Benötigte Unterlagen

• einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis • Nachweis über Masernschutz • Gesundheitszeugnis, das alle 5 Jahre erneuert werden muss • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Voraussetzungen

• Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus. • Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten. • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. • Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen. Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege persönlich, fachlich und sachlich geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen, • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung als Sozialpädagog*in, Erzieher*in oder Kinderpfleger*in/Sozialassistent*in haben, benötigen Sie nur einen Anteil der Qualifizierung. Voraussetzung, um diese Ausbildung zu absolvieren, ist gemäß Tagespflegeverordnung des Landes Sachsen- Anhalt ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss vergleichbarer Schulabschluss.

So läuft es ab

• Sie beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt. • Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem Jugendamt. Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dazu vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Das weitere Verfahren der Eignungsprüfung erfolgt anhand festgelegter Kriterien und wird Ihnen im persönlichen Gespräch erläutert. Die Eignungsprüfung umfasst unter anderem: • • eine örtliche Prüfung der räumlichen und materiellen Voraussetzungen, in denen die Kindertagespflege durchgeführt wird • eine Prüfung der formalen und fachlich pädagogischen Eignung (Prüfung der Antragsunterlagen, Hausbesuch u. a.)

Gut zu wissen

In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn: • Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen • die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt • die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht • Sie für die Betreuung bezahlt werden • Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege: • erteilt das örtliche Jugendamt • ist auf 5 Jahre befristet • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Magdeburg erledigen?
Zuständig ist: Kindertagespflege · Magdeburg, Wilhelm-Höpfner-Ring 1, 39116 Magdeburg, Landeshauptstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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