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Erbschein beantragen in Markkleeberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Erbschein beantragen erledigen Sie in Markkleeberg bei: Amtsgericht Borna.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Markkleeberg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Amtsgericht Borna

Leipziger Straße 67 A, 04552 Borna

Mo, Do 09:00-12:00, Mo 13:00-15:00, Di 09:00-12:00,13:00-17:00 · Mi, Fr-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 3433 2755 0

Gebühren (amtlich)

• Verfahrenskosten: volle Gebühr • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung: volle Gebühr Die Gebühr ist abhängig vom Geschäftswert, in diesem Fall vom Wert des Nachlasses nach Abzug der Verbindlichkeiten.

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Benötigte Unterlagen

In der Regel müssen Sie die Richtigkeit der für den Erbschein notwendigen Angaben an Eides statt versichern. Darüber hinaus benötigen Sie folgende Unterlagen: individuell festgelegte Erbfolge / Verfügung von Todes wegen vorhanden: • beglaubigte Abschrift der Verfügung von Todes wegen • beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls gesetzliche Erbfolge / keine Verfügung von Todes wegen vorhanden: • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (in der Regel durch Personenstandsurkunden, wie zum Beispiel beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, Eheurkunde), soweit dies für die Erbenermittlung erforderlich ist Die erforderlichen Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Form vorgelegt werden. Personenstandsurkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien sind nicht zulässig. Dies kann besonders schwierig sein, wenn der Erblasser keine Nachkommen hatte oder diese bereits verstorben waren, ohne selbst Nachkommen zu hinterlassen. Da die gesetzliche Erbfolge dann über die Eltern und Großeltern des Erblassers ermittelt wird, benötigen Sie eine Vielzahl von Unterlagen. Tipp: Beim Nachlassgericht erhalten Sie Auskunft darüber, welche Urkunden Sie vorlegen und welche Erklärungen Sie gegebenenfalls noch abgeben müssen.

Formulare & Anträge (amtlich)

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Voraussetzungen

Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie oft einen Erbschein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Grundstück oder ein Konto des Verstorbenen* auf Ihren Namen umschreiben lassen oder über das Kontoguthaben frei verfügen möchten. Beruht die Erbfolge auf einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen, ist es jedoch vielfach ausreichend, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift der Verfügung von Todes wegen und des Eröffnungsprotokolls vorlegen. Der Erbschein wird auf Antrag vom Nachlassgericht ausgestellt und ist gebührenpflichtig. Da in der Regel eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der für den Erbschein notwendigen Angaben erforderlich ist, sollten Sie sich persönlich an das Nachlassgericht oder einen Notar wenden. Bei einem Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge muss die Erbfolge durch Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde sowie Auszüge aus dem Familienbuch) belegt werden. Beim Nachlassgericht oder beim Notar erhalten Sie Auskunft darüber, welche weiteren Urkunden Sie vorlegen müssen und welche Erklärungen Sie gegebenenfalls noch abgeben müssen. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Europäisches Nachlasszeugnis Seit dem 17.08.2015 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme Irlands und Dänemarks, die Europäische Erbrechtsverordnung. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit sogenannter Auslandsberührung. Mit der Verordnung wurde auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Dieses kann für Sterbefälle ab dem 17.08.2015 beantragt werden. Mit diesem Dokument können Erben, Nachlassverwalter sowie Testamentsvollstrecker ihre Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedsstaat nachweisen.

So läuft es ab

Sie können den Erbschein formlos beim Nachlassgericht beantragen. Der Antrag muss unter anderem den Inhalt des begehrten Erbscheins genau angeben. Ein Antrag nach "Maßgabe des Testaments" ist daher regelmäßig nicht zulässig. Jeder Antrag muss enthalten: • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Antragstellenden • Todestag des Erblassers • Angabe, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht des Antragstellenden anhängig ist Zudem muss sich aus dem Antrag ergeben, ob ein Allein-, Teil- oder gemeinschaftlicher Erbschein beantragt wird. Ist eine Person weggefallen, durch welche die antragstellende Person von der Erbfolge ausgeschlossen oder ihr Erbteil gemindert werden würde, so hat diese anzugeben, in welcher Weise die Person weggefallen ist. Eine gesetzlich erbende Person muss darüber hinaus folgende Angaben in ihrem Antrag aufführen: • das Verhältnis, auf dem ihr Erbrecht beruht (zum Beispiel Verwandtschaft, Ehe, Vaterschaftsfeststellung) • ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren, durch die sie von der Erbfolge ausgeschlossen oder ihr Erbteil gemindert sein könnte • ob und welche Verfügungen von Todes wegen des Erblassers vorhanden sind Ein gewillkürter Erbe muss im Antrag zu dem eingangs Genannten außerdem alle vorhandenen Verfügungen des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) angeben. Die Verfügung, mit der er sein Erbrecht begründet, muss bezeichnet und vorlegt werden. Hinweis: Wenn Sie einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, müssen Sie sämtliche Erben und ihre Erbteile angeben. Zudem müssen Sie beweisen, dass die übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben, soweit der Antrag nicht von allen Erbenden gestellt wird. Neben dem Antrag ist in der Regel die Abgabe einer Versicherung an Eides statt über die Richtigkeit bestimmter im Gesetz vorgesehener Angaben erforderlich. Die Versicherung ist vor Gericht oder vor einem Notar abzugeben.

Gut zu wissen

Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie oft einen Erbschein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Grundstück oder ein Konto des Verstorbenen* auf Ihren Namen umschreiben lassen oder über das Kontoguthaben frei verfügen möchten.

Häufige Fragen

Was kostet „Erbschein beantragen“ in Markkleeberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Verfahrenskosten: volle Gebühr • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung: volle Gebühr Die Gebühr ist abhängig vom Geschäftswert, in diesem Fall vom Wert des Nachlasses nach Abzug der Verbindlichkeiten.
Wo kann ich „Erbschein beantragen“ in Markkleeberg erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Borna, Leipziger Straße 67 A, 04552 Borna. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welches Gericht stellt den Erbschein aus?
Zuständig ist das Nachlassgericht: das Amtsgericht (§ 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG), in dessen Bezirk die verstorbene Person im Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Es erteilt den Erbschein auf Antrag (§ 2353 BGB); die zum Antrag gehörende eidesstattliche Versicherung können Sie vor dem Gericht oder vor einem Notar abgeben (§ 352 Abs. 3 FamFG).
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Beruht die Erbfolge auf einer öffentlichen (notariellen) Verfügung von Todes wegen, genügt gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel die Vorlage dieser Verfügung zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird in der Praxis dagegen häufig ein Erbschein verlangt.
Wonach richten sich die Kosten für den Erbschein?
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Geschäftswert: dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten (§ 40 GNotKG). Je höher der so ermittelte Nettonachlass, desto höher fällt die Gebühr aus — die konkrete Höhe nennt Ihnen das zuständige Nachlassgericht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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