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Wohngeld beantragen in Meiningen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Meiningen bei: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Meiningen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben

Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen

03693 485-8502

fb.soziales@lra-sm.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Neben dem auszufüllenden Antragsformular müssen Sie auch weitere Unterlagen als Nachweise vorlegen. Weitere Unterlagen können insbesondere sein: Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder finanziellen Belastung: • Mietvertrag, • gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung, • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims beziehungsweise der Eigentumswohnung aufgenommen wurden, • bei Eigentümern: Aktueller Grundsteuerbescheid. Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder: • Lohn und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, • aktueller Rentenbescheid, • aktueller Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (zum Beispiel Bürgergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld), • Nachweis über Unterhaltszahlungen, • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen. Sonstige Nachweise (falls vorhanden): • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung. Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Meiningen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, hängt vor allem von den nachfolgenden Faktoren ab: 1. von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, 2. von der Höhe des Gesamteinkommens, 3. von der Höhe Ihrer zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Zu 1: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, zum Beispiel: • Bürgergeld oder • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ebenfalls keinen Wohngeldanspruch haben alleinlebende Studierende und Auszubildende, die einen Anspruch auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen eines zu hohen Einkommens der Eltern abgelehnt wurde. Zu 2: Höhe des Gesamteinkommens Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Zu 3: Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser.

So läuft es ab

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten erhalten Sie dann von dort einen Bescheid über die Bewilligung und die Höhe der Zahlung oder über eine Ablehnung.

Gut zu wissen

Sie können Wohngeld als Mieter - sogenannter Mietzuschuss - oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum - sogenannter Lastenzuschuss - erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Für die Miete oder allgemein Ihre finanzielle Belastung können Sie nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen einen finanziellen Zuschuss erhalten. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Meiningen erledigen?
Zuständig ist: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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