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Wohnsitz abmelden in Meiningen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Meiningen bei: Stadtverwaltung Meiningen - Bürgermeister - Geschäftsbereich Bürgerdienste - Bürgerbüro.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Meiningen

Stadtverwaltung Meiningen - Bürgermeister - Geschäftsbereich Bürgerdienste - Bürgerbüro

Schlossplatz 1, 98617 Meiningen

03693 454-545

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

• das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" Dieses wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen. • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Meiningen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d. h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt. Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen. Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind. Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden. Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.

So läuft es ab

Sie können sich persönlich im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde oder schriftlich abmelden. Die Abmeldung in das Ausland kann auch elektronisch erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

Gut zu wissen

Wenn Sie ins Ausland ziehen oder Ihre Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Meiningen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Meiningen erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Meiningen - Bürgermeister - Geschäftsbereich Bürgerdienste - Bürgerbüro, Schlossplatz 1, 98617 Meiningen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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