Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Wohnsitz abmelden in Minden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Minden bei: Bürgerbüro · Minden. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Minden

Bürgerbüro · Minden

Besucheranschrift: Stadthaus am Großen Domhof (Erdgeschoss), Großer Domhof 2, 32423 Minden

+49 571 89-888

buergerbuero@minden.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

So läuft es ab

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Sollten Sie sich abmelden müssen, wenn Sie z.B. ins Ausland ziehen, können Sie dieses bereits eine Woche vor dem eigentlichen Auszugsdatum erledigen. Manche Firmen verlangen zur fristgerechten Kündigung eine Abmeldebestätigung des Bürgerbüros. Sollten Sie in eine neue Stadt innerhalb Deutschlands gezogen sein, ist eine Abmeldung in Minden nicht erforderlich. Diese erfolgt mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde automatisch. Sollten Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich abmelden, andernfalls ist die Botschaft nicht für Notfälle oder generelle Behördengänge zuständig. Sollten Sie bereits im Ausland wohnen, können Sie sich auch per Email abmelden. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Abmeldeschein und eine Kopie des Ausweises/ Reisepasses per Email an buergerbuero@minden.de zu.

Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge

Fortschritt

0 / 13 erledigt

Pflicht nach Einzug

Vor dem Umzug

Verträge & Stellen

Familie

Wichtigster Schritt zuerst: die Ummeldung

Frist, Unterlagen und Online-Dienste für Ihre neue Stadt — amtlich und aktuell.

Ummeldung in meiner Stadt →

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Minden erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Minden, Besucheranschrift: Stadthaus am Großen Domhof (Erdgeschoss), Großer Domhof 2, 32423 Minden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Minden online?
Für Minden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns