Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Meldebescheinigung beantragen in Mörfelden-Walldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Meldebescheinigung beantragen erledigen Sie in Mörfelden-Walldorf bei: Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Mörfelden-Walldorf

Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden

Westendstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf

06105 938-770

stadtbuero@moerfelden-walldorf.de

Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf

Flughafenstraße 37, 64546 Mörfelden-Walldorf

06105 938-250

stadtbuero@moerfelden-walldorf.de

Gebühren (amtlich)

Es werden Gebühren nach Nr. 427 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz" erhoben. Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt. Sofern die Meldebescheinigung für die Erlangung einer Sozialleistung benötigt wird oder Mittellosigkeit besteht, ist eine persönliche Vorsprache in einem unserer Stadtbüros notwendig. Die Entsprechenden Unterlagen sind mitzubringen. Achtung: Eine nachträgliche Erstattung der Gebühr ist nicht möglich.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

Voraussetzungen

Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus. Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten: Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt. Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen. Sofern die Meldebescheinigung für die Erlangung einer Sozialleistung benötigt wird oder Mittellosigkeit besteht, ist eine persönliche Vorsprache in einem unserer Stadtbüros notwendig. Die Entsprechenden Unterlagen sind mitzubringen. Achtung: Eine nachträgliche Erstattung der Gebühr ist nicht möglich.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Häufige Fragen

Was kostet „Meldebescheinigung beantragen“ in Mörfelden-Walldorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es werden Gebühren nach Nr. 427 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz" erhoben. Die elektronische Meldebescheinigung wird … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Meldebescheinigung beantragen“ in Mörfelden-Walldorf erledigen?
Zuständig ist: Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden, Westendstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Meldebescheinigung beantragen“ in Mörfelden-Walldorf online?
Für Mörfelden-Walldorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns