Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Mühldorf am Inn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Mühldorf am Inn
Landratsamt Mühldorf a.Inn
Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a.Inn
+49 8631 699-0
poststelle@lra-mue.de
Gebühren (amtlich)
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes hat die Mutter die alleinige Sorge. Allerdings können nicht miteinander verheiratete Eltern durch die Erklärung, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), die gemeinsame Sorge begründen. Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden. Die Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die öffentliche Beurkundung vorzunehmen. Der Zweck der Beurkundung liegt vor allem in der vorangehenden Belehrung über die allgemeinen Folgen der Sorgeerklärung.
Gut zu wissen
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Häufige Fragen
Was kostet „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Mühldorf am Inn?
Wo kann ich „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Mühldorf am Inn erledigen?
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Weitere Behördengänge in Mühldorf am Inn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.