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Sterbeurkunde beantragen in Mühlhausen/Thüringen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Mühlhausen/Thüringen bei: Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Oberbürgermeister / Dezernat 1 - FB 5 Sicherheit und Ordnung - FD Personenstandswesen (Standesamt) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Mühlhausen/Thüringen

Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Oberbürgermeister / Dezernat 1 - FB 5 Sicherheit und Ordnung - FD Personenstandswesen (Standesamt)

Obermarkt 21, 99974 Mühlhausen/Thüringen

03601 452-168

standesamt@muehlhausen.de

Beigeordnete / Dezernat 3 - FB 3 Stadtarchiv · Mühlhausen/Thüringen

Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen/Thüringen

03601 452-142

Stadtarchiv@muehlhausen.de

Gebühren (amtlich)

Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie in der Regel: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich gegebenenfalls elektronisch authentifizieren) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin • für andere Personen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses Für eine Bestellung beim Stadtarchiv sind keine weiteren Unterlagen einzureichen.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Mühlhausen/Thüringen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

So läuft es ab

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind, stellt das Stadtarchiv zur Verfügung.

Gut zu wissen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für: • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Wichtig ist die Sterbeurkunde ebenfalls für die Familienforschung.

Wie stehen die Gebühren in Mühlhausen/Thüringen im Vergleich?

Mühlhausen/Thüringen10,00 €
Thüringen10,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Mühlhausen/Thüringen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Mühlhausen/Thüringen erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Oberbürgermeister / Dezernat 1 - FB 5 Sicherheit und Ordnung - FD Personenstandswesen (Standesamt), Obermarkt 21, 99974 Mühlhausen/Thüringen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Mühlhausen/Thüringen online?
Für Mühlhausen/Thüringen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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