Gewerbe abmelden in Mühlheim am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Mühlheim am Main
Stadt Mühlheim am Main - Ordnungsamt
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 6108 6010
ordnungsamt@stadt-muehlheim.de
Gebühren (amtlich)
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 36,00 € fällig.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister • Beiblatt Vertretungsberechtigte
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Mühlheim am Main — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes: • Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. • Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.
So läuft es ab
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder im elektronischen Verfahren abmelden. • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben. • Wir können bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). • Für den Empfang Ihrer Gewerbeabmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung. • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen • Bei persönlicher Vorsprache: sofort • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von einer Woche, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gut zu wissen
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, oder die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Wie stehen die Gebühren in Mühlheim am Main im Vergleich?
| Mühlheim am Main | 36,00 € |
| Hessen | 8,00 € – 36,00 € |
| Deutschland (8.987 Städte) | 6,00 € – 117,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe abmelden“ in Mühlheim am Main?
Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Mühlheim am Main erledigen?
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Weitere Behördengänge in Mühlheim am Main:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.