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Arbeitslos melden in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

Arbeitslos melden erledigen Sie in München bei: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

+49 800 4555500

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Benötigte Unterlagen

Elektronische Arbeitslosmeldung: • Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion, die kostenlose AusweisApp2 sowie ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Persönliche Arbeitslosmeldung: • Personalausweis mit aktueller Meldeadresse • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Wenn Sie sich arbeitslos melden, gilt das Arbeitslosengeld grundsätzlich als beantragt, es sei denn, Sie geben eine abweichende Erklärung ab. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich. Es ist daher wichtig, dass Sie spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit • elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden oder • in die für Sie zuständige Arbeitsagentur kommen, um sich persönlich arbeitslos zu melden. Sie können sich auch schon früher arbeitslos melden. Dies ist rechtswirksam jedoch frühestens 3 Monate, bevor Sie arbeitslos werden, möglich. Beachten Sie: Das Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Es ist kein Problem, wenn die Agentur für Arbeit zum Beispiel an Wochenenden oder Feiertagen geschlossen ist und Sie sich deswegen nicht am 1. Tag nach dem Ende Ihrer Beschäftigung arbeitslos melden können. Wenn Sie sich am nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit wieder geöffnet ist, arbeitslos melden, gilt Ihre Arbeitslosmeldung rückwirkend. Wird Ihre Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen lang unterbrochen, zum Beispiel, weil Sie einen Job gefunden haben oder ein Praktikum machen, dann ist Ihre Arbeitslosmeldung nicht mehr gültig. Wenn Sie danach wieder arbeitslos sind, müssen Sie sich erneut arbeitslos melden. Die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen - unabhängig von deren Dauer - und dies Ihrer Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt haben. Wenn Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind und die Agentur für Arbeit am 1. Tag Ihrer Genesung nicht geöffnet ist, sollten Sie sich spätestens am letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos melden.

So läuft es ab

Elektronische Arbeitslosmeldung: • Melden Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos und buchen Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Persönliche Arbeitslosmeldung: Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist: • Sprechen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu den Öffnungszeiten vor und bringen Sie ein Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse mit, zum Beispiel Ihren Personalausweis. Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren. • Sie erhalten die erforderlichen Informationen für die Beantragung von Arbeitslosengeld und gegebenenfalls einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stellen.

Bearbeitungsdauer

Sie sind arbeitslos oder Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich arbeitslos.

Gut zu wissen

Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Arbeitslos melden“ in München erledigen?
Zuständig ist: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Arbeitslos melden“ in München online?
Für München ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos melden?
Die Arbeitsuchendmeldung ist die frühzeitige Meldung nach § 38 SGB III: spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses — erfahren Sie später davon, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts. Die Arbeitslosmeldung nach § 141 SGB III ist ein separater Schritt und nach § 137 SGB III Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Beide Meldungen ersetzen einander nicht.
Kann ich mich online arbeitslos melden?
Ja. Nach § 141 SGB III können Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit soll die Agentur unverzüglich ein persönliches Beratungs- und Vermittlungsgespräch mit Ihnen führen.
Wie früh kann ich mich arbeitslos melden?
Die Arbeitslosmeldung ist bereits zulässig, bevor die Arbeitslosigkeit eingetreten ist — sofern ihr Eintritt innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist (§ 141 SGB III). So vermeiden Sie Verzögerungen beim Leistungsbeginn.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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