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BAföG beantragen in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

BAföG beantragen erledigen Sie in München bei: Landeshauptstadt München. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Landeshauptstadt München

Marienplatz 8, 80331 München

Okt-Apr Mo-Fr 10:00-17:00 · Mai-Sep 10:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 89 115

rathaus@muenchen.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Anzahl und Art der erforderlichen Unterlagen ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen und der Art der Ausbildung Es können z. B. folgende Unterlagen erfoderlich sein: • Angaben zum Einkommen und Vermögen • Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners • Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer • Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützten Lehrgang • Nachweis eines Bildungsträgers über die regelmäßige Lehrgangsteilnahme • Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit • Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für München — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigter Personenkreis: • Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern grundsätzlich eine Aufstiegsfortbildung. Wer bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert hat, verliert hierdurch nicht den Förderanspruch. • Wurde bereits ein Fortbildungsziel nach dem AFBG gefördert, wird die Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel im Sinne des AFBG gefördert, wenn das angestrebte Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsziel aufbaut. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe im Sinne des § 53a des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42a der Handwerksordnung angestrebt wird. Eine Förderung kann nacheinander auf allen drei Stufen einmal erfolgen, wenn das angestrebte weitere Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsziel aufbaut. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe angestrebt wird (also Reihenfolge DQR 5 – DQR 6 – DQR 7, nicht jedoch erst DQR 7 und dann DQR 6). Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.

So läuft es ab

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Online-Verfahren") beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. Sofern zur Entscheidung über den Antrag noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorgelegt wurden, wird das Amt für Ausbildungsförderung mit diesem Kontakt aufnehmen und um Vorlage der fehlenden Unterlagen bitten.  Andere Behörden werden grundsätzlich nicht beteiligt.

Bearbeitungsdauer

Bei der Bearbeitungsdauer bzw. der gesamten Durchlaufzeit zwischen Antragstellung und Erlass des Bewilligungsbescheides ist mit ca. 6 bis 8 Wochen zu rechnen.

Gut zu wissen

Zweck Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Ziel des AFBG ist die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Höherqualifizierung. Die finanzielle Unterstützung stärkt die Fortbildungsmotivation und verbessert die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten. Gegenstand Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird grundsätzlich bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten, in Teilzeitform bis zur Dauer von 48 Kalendermonaten gefördert (Förderungshöchstdauer). Nach dem AFBG wird die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger gefördert, die in einer fachlichen Richtung gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse auf der Grundlage der §§ 53 bis 53d und 54 des Berufsbildungsgesetzes oder der §§ 42 bis 42d, 42f, 45, 51a der Handwerksordnung, z. B. Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional, Master Professional.

Häufige Fragen

Wo kann ich „BAföG beantragen“ in München erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „BAföG beantragen“ in München online?
Für München ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab wann wird BAföG gezahlt?
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird — frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats (§ 15 Abs. 1 BAföG). Für Monate vor der Antragstellung gibt es rückwirkend kein Geld. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet (§ 17 Abs. 1 BAföG). Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag jedoch zur Hälfte als Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 2 BAföG). Schüler-BAföG muss dagegen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich BAföG online beantragen?
Ja. Über den Online-Antragsassistenten 'BAföG Digital' (bafoeg-digital.de) stellen Sie den Antrag vollständig digital; alternativ sind Post, Fax oder E-Mail mit ausgefüllten Formblättern möglich. Zuständig bleibt das Amt für Ausbildungsförderung — für Studierende in der Regel beim Studierendenwerk der Hochschule, für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich am Wohnsitz der Eltern (§ 45 BAföG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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