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Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis erledigen Sie in München bei: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

+49 89 5116-0

info@muenchen.ihk.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

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Benötigte Unterlagen

• Erforderliche Unterlage/n • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

Voraussetzungen

Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen. Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen. Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen. Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen. Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Bearbeitungsdauer

• Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

Gut zu wissen

Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Unterrichtung

Häufige Fragen

Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in München?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in München erledigen?
Zuständig ist: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in München online?
Für München ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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