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Eheurkunde beantragen in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in München bei: Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing

Landsberger Straße 486, 81241 München

Mo, Mi, Fr 07:30-12:00 · Di 08:30-12:00,14:00-18:00 · Do 08:30-15:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 89 115

stamtpasing.kvr@muenchen.de

Landeshauptstadt München - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München

Ruppertstraße 11, 80337 München

+49 89 115

standesamt.kvr@muenchen.de

Gebühren (amtlich)

• Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR • Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

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Benötigte Unterlagen

• Beantragung Eheurkunde Persönliche Antragstellung: • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen • Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Schriftliche Antragstellung: • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.

Voraussetzungen

Wenn Sie geheiratet haben und eine neue Eheurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat. Die Eheurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin verheiratet sind. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Ehe führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in verschiedenen Formen erhalten: • Als Eheurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union. • Als mehrsprachige Eheurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern. • Als beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Eheschließung eingetragen hat. Falls sich nach der Eheschließung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Eheurkunde ausstellen.

So läuft es ab

Sie können die Eheurkunde beim Standesamt der Eheschließung persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern. Persönliche Antragstellung: • Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig. • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. • Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Schriftliche Antragstellung: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Eheurkunde bitten. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: • Ihren Familiennamen und Vornamen • Ihre Meldeanschrift • Das Datum und den Ort der Eheschließung oder ggf. der Umwandlung der Lebenspartnerschaft • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung. • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Elektronische Antragstellung: • Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf. • Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an. • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch. • Senden Sie den Antrag online ab.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 2 bis 10 Tage

Gut zu wissen

Sie können eine Eheurkunde beim Standesamt anfordern, das das Eheregister führt (in der Regel am Eheschließungsort).

Wie stehen die Gebühren in München im Vergleich?

München12,00 €
Bayern3,00 € – 12,00 €
Deutschland (9.086 Städte)1,00 € – 125,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in München?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR • Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in München erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing, Landsberger Straße 486, 81241 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheurkunde beantragen“ in München online?
Für München ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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