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Steuerklasse ändern in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

Steuerklasse ändern erledigen Sie in München bei: Finanzamt München Dienstgebäude Deroystraße 12. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Finanzamt München Dienstgebäude Deroystraße 12

Deroystraße 12, 80335 München

+49 89 1252-0

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Benötigte Unterlagen

• Erforderliche Unterlage/n Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare & Anträge (amtlich)

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Voraussetzungen

Für Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und -partner (im Folgenden für beides: Partnerinnen und Partner) ist grundsätzlich die Einreihung in folgende Steuerklassenkombinationen möglich: • III/V • IV/IV und • IV/IV mit Faktor Voraussetzung dafür ist, dass Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner am 1.1. des Jahres nicht dauernd getrennt leben. Zu einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft gehört eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft – zum Beispiel ein gemeinsamer Wohnsitz und ein gemeinsames Bankkonto. Wenn diese Gemeinschaft auf Dauer nicht mehr besteht, geht man von einer Trennung beziehungsweise Scheidung oder Aufhebung der Ehe- oder Lebenspartnerschaft aus. Für den Fall einer Trennung gelten beim Lohnsteuerabzug folgende Regelungen: • Bei einer Trennung nach dem 1.1. eines Jahres gelten für das laufende Jahr noch die bisherigen Steuerklassen. • Im Jahr der Trennung ist grundsätzlich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich. • Erst ab dem 1.1. des Folgejahres werden Sie als Partnerin oder Partner in die Steuerklasse I eingereiht. Die geänderte Steuerklasse wird Ihrem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt. Leben Sie mit Ihrem Kind ab dem 1.1. des Folgejahres allein in einem Haushalt, können Sie auch die Steuerklasse II beantragen. Dafür gibt es weitere, eigene Voraussetzungen (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende). Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, das Finanzamt über das dauernde Getrenntleben zu informieren und die Steuerklasse ändern zu lassen. Wird Ihre Ehe geschieden beziehungsweise Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben, gilt Folgendes: • Haben Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner bereits am 1.1. des Scheidungs- oder Aufhebungsjahres dauernd getrennt gelebt, ergeben sich keine Änderungen bei der Steuerklasse.

So läuft es ab

Für die Berücksichtigung der korrekten Steuerklasse müssen Sie Ihr örtlich zuständiges Finanzamt über eine dauernde Trennung informieren. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor: • Wählen Sie im Formular-Management-System der  Bundesfinanzverwaltung unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: •  "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" • Hinweis: Für die Erklärung ist die Unterschrift einer oder eines Beteiligten ausreichend. • "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" (je nach Jahr) für die Berücksichtigung der Steuerklasse II • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn. • Schicken Sie den Antrag gegebenenfalls mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Sie können die Erklärung zum dauernden Getrenntleben alternativ auch online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

Bearbeitungsdauer

• dauerhafte Trennung von • der Ehepartnerin oder dem Ehepartner • der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner oder • Scheidung beziehungsweise Aufhebung der Ehe oder Lebenspartnerschaft

Gut zu wissen

Steuerklasse; Beantragung der Änderung bei einer Trennung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Steuerklasse ändern“ in München erledigen?
Zuständig ist: Finanzamt München Dienstgebäude Deroystraße 12, Deroystraße 12, 80335 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Steuerklasse ändern“ in München online?
Für München ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ehegatten und Lebenspartner können die Änderung der Steuerklassen nach § 39 Abs. 6 EStG im Laufe des Kalenderjahres beim Finanzamt beantragen — das Gesetz sieht keine Begrenzung auf einen Wechsel pro Jahr vor, mehrfache Wechsel sind also möglich. Damit der Wechsel noch im laufenden Kalenderjahr berücksichtigt wird, ist der Antrag spätestens bis zum 30. November zu stellen.
Kann ich die Steuerklasse online ändern?
Ja. Den Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie elektronisch über Mein ELSTER an das Finanzamt übermitteln; alternativ reichen Sie das Papierformular beim Finanzamt ein. Der Wechsel wird grundsätzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt.
Müssen beide Ehegatten dem Steuerklassenwechsel zustimmen?
Grundsätzlich kann der Antrag nur bearbeitet werden, wenn ihn beide Ehegatten bzw. Lebenspartner unterschrieben haben. Eine Ausnahme gilt beim Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV: Dieser ist nach § 38b Abs. 3 EStG auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. Lebenspartners möglich — mit der Folge, dass beide in die Steuerklasse IV eingereiht werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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